Darf mich die Hausverwaltung zwingen, meinen Kellerraum vorübergehend leerzuräumen?
In unserem Mietshaus gab es einen Wasserschaden, der vor allem den Fußboden der Kellerräume betroffen hat. Jetzt fordert uns die Hausverwaltung auf, vorübergehend alle unsere Sachen aus dem Kellerraum rauszuräumen, damit der Fußboden getrocknet werden kann.
Meine Frage ist, ob dies erlaubt ist, und insbesondere ob ich verlangen kann, dass ein Umzugsunternhemen die Arbeit für mich auf Kosten der Hausverwaltung verrichtet oder ob ich dies auf eigene Kosten machen muss?
14 Antworten
Es ist doch in Deinem eigenen Interesse: wird der keller und insbesondere Dein Teil nicht getrocknet, hast Du ratzfatz den Gammel in den Sachen.
Willst Du dann auf Mietminderung oder Schadensersatz machen?
Wie Du den Keller räumst, ist Deine Sache.. der VM muss Dir dafür nichts zahlen.
Natürlich darf Dich die HV dazu auffordern und über 90 % aller Mieter in einem normal gemischt besetzten Haus werden das auch machen. Schon allein, damit kein anderer die gelagerten Sachen in die Finger bekommt, weil es ihnen nicht wirklich was ausmacht und vielleicht einfach nur aus (falschem) Pflichtbewußtsein.
Dass der Fußboden jetzt getrocknet werden muss, dürfte doch klar sein, um weitere Schäden abzuwehren.
Aber natürlich: Wenn jemand selbst nicht will oder nicht kann, kann er ohne weiteres Dienstleister beauftragen, die die Arbeit für ihn machen und vielleicht sogar die Sachen auf Rechnung einlagern.
Alle unvermeidbaren Kosten, die dafür anfallen, können der Versicherung zwecks Erstattun mitgeteilt werden.

Natürlich musst du eine Schadensbeseitigung ermöglichen. Du wirst sogar schadensersatzpflichtig, wenn du das nicht in der geforderten Zeit erledigst.
Wie du das machst, ist deine Sache. Du kannst deine Arbeitszeit ja der zuständigen Gebäudeversicherung in Rechnung stellen.
Es liegt ja auch in deinem eigenen Interesse, weil du dort deinen Hausrat unterstellst


Wenn du eine Rechnung vorlegst, wird diese 'normalerweise' erstandet.
"Du kannst deine Arbeitszeit ja der zuständigen Gebäudeversicherung in Rechnung stellen".
Wirklich?