Darf meine Mitbewohnerin mir nach Schloss Austausch verweigern mir den neuen Schlüssel zu geben?

6 Antworten

Ihr steht beide im Mietvertrag, seid beide gleichberechtigt.

Wenn Sie der Meinung ist du hast ihr das Parfüm geklaut, muss das bewiesen werden, denn im Zweifel immer für den Angeklagten. Das muss sie aber mit der Polizei klären.

Der Zutritt zur Wohnung kann dir auch nur durch di Polizei untersagt werden, wenn z. B. Gewalt mit im Spiel ist.

Ansonsten hast du volles Zutrittsrecht und auch einen Anspruch auf einen Wohnungsschlüssel. Der Vermieter darf den Austausch genehmigen, aber er darf dir nicht verbieten einen Schlüssel zu bekommen, da du ebenfalls Vertragspartner bist.

Ich empfehle dir einen Anwalt.

Du hast ein Recht auf einen Schlüssel, da Dir sonst die Nutzung der Wohnung unmöglich ist. Rechtsgrundlage ist der gemeinsame Mietvertrag.

nein, darf sie nicht

als ordnungsgemäßer mieter, hast du auch zutritt zur mietsache

ruf den vermieter an und mache IHM druck, dann hat er nen hals auf die beiden

oder stell direkt die anteilige mietzahlung ein, weil dir die nutzung der mietsache unmöglich ist

direkt krass agieren, nicht spielen, maximalen schaden verursachen

@zuarmfuernamen

Der Vermieter ist hier der falsche Ansprechpartner. Da beide im Vertrag stehen, haften sie gesamtschuldnerisch, d. h. wenn einer die Mietzahlung einstellt, haftet der andere dafür automatisch mit.

Außerdem hat der Vermieter doch mit dem Schlossaustausch nichts zu tun. Er darf dem einen Mieter auch nicht den Zutritt verwehren außer es gäbe Gründe warum eine Vertragsfortführung nicht mehr zumutbar wäre, aber dann würde der gesamte Vertrag gekündigt werden und beide müssen raus.

Hallo.

Ich würde behaupten, das du, solange der Mietvertrag läuft, selbstverständlich einen Anspruch auf den Wohnungsschlüssel hast und dir so ohne weiteres, nicht der Zutritt in die Wohnung verwehrt werden kann.

Liebe Grüße FD

also da ihr beide im mietvertrag steht, musst du nun auch deine miete zaheln, da haben die anderen unter dir unrecht. so da ihr nun mal auch beide in der wohnung wohnt, bzw gemietet habt, darf sie dir den zutritt NICHT verweigern. Am besten du stellst dich vor die Wohnung und rufst die Polizei an. Dan kannst du aber schauen wie schnell sie dir den Schlüssel abdrückt. und meistens steht der mann eh an erster stelle im mietverrtrag und bei deiner freundin steht bestimmt nru steht als lebenspartner mit ein NAME. es sei denn du wohnt schon 6 monate nicht mehr drin, dann darfst du auch nicht rein.

konsultiere bei weiterer verweigerung am besten eine anwältin und lasse dan ciht zu viel zeit verstreichen..