Darf meine Lehrerin meine Familie kontaktieren obwohl ich volljährig bin?

2 Antworten

Wenn die Lehrerin das nicht versteht, obwohl du es ihr bereits gesagt hast, musst du ihren Vorgesetzten informieren. Geh zur Schulleitung.


anonymxx20 
Beitragsersteller
 08.01.2024, 17:59

„Was haben Sie anderes erwartet, als dass ich Ihre Großeltern kontaktiere, damit ich eine Reaktion erhalte? An unserer Schule ist es nach wie vor üblich, mit denjenigen Kontakt aufzunehmen, die als Kontakt eingetragen sind, wenn die Schülerinnen nicht zur Schule kommen. „ das war ihre Reaktion m, daher die Frage, ob sie das überhaupt darf wenn ich volljährig bin, denn sie ist ja scheinbar der Ansicht, dass es weiterhin erlaubt ist. Und ich hatte schon soooo viele Diskussionen mit ihr darüber, dass sie z.b. private Sachen vor der ganzen Klasse mitten im Unterricht laut anspricht, die meine Familiensituation betreffen.

Hundertstel  08.01.2024, 18:26
@anonymxx20

Diskutiere nicht, geh zur Schulleitung. Notfalls täglich. Lass die Großeltern aus der Kontaktliste streichen.

Die Rechtslage ist eindeutig. Es kann aus pädagogischen Gründen sinnvoll sein, mit den Angehörigen eines Schülers Kontakt aufzunehmen. Aber dazu musst du die Einwilligung geben.


anonymxx20 
Beitragsersteller
 08.01.2024, 22:05

hast du auch irgendwas auf was du deine Aussage stützt? Etwas was klar angibt, dass die Lehrerin keinen Kontakt aufnehmen darf, wenn ich es nicht will (außer der Tatsache dass ich 18, also volljährig und somit mündig bin), denn sie behauptet ja dennoch dass es trotzdem normal sei für unsere Schule. Geht das?

Erwin71770812  09.01.2024, 18:11
@anonymxx20

Da gibt es keine besondere Quelle. Du bist volljährig und einzig und allein für dich verantwortlich. Natürlich kannst du rein praktisch gar nichts machen, wenn die Lehrerin zum Telefonhörer greift. Sie kann ja anrufen wen sie will. Man müsste prüfen, ob hier ein Fall von Eingriff in deine Privatshäre vorliegt. Das musst du dir nicht gefallen lassen. Ich würde ihr das schriftlich mitteilen und eine Kopie an die Schulleitung schicken. Hilft das nicht, dann wende dich an die Schulaufsicht.