Darf meine Lehrerin meine Familie kontaktieren obwohl ich volljährig bin?
Hallo, ,m bitte lest es euch kurz durch es ist wirklich wichtig für mich. ich hoffe jemand kann mir die obige Frage beantworten, eventuell sogar belegen, aber ich erkläre erstmal die Situation. Ich bin 18 Jahre alt, also volljährig. Ich weiß, dass es für manche Lehrer üblich ist die Eltern über bestimmte Dinge aufzuklären, auch wenn der Schüler volljährig ist. Allerdings ist es bei mir so, dass ich seit Jahren bereits bei meinen Großeltern wohne. Zu meinen Eltern besteht kein Kontakt, da es auch von mir nicht erwünscht ist. Meinen Vater kenne ich nicht und meine Mutter sehe ich zwar alle paar Monate mal ungewollt aber mehr auch nicht. Ich mache gerade eine schwere Zeit durch, auch krankheitsbedingt, wurde operiert und habe deshalb sehr viel gefehlt, ich würde dieses Jahr mein Abi machen. Nun überlege ich von der Schule zu gehen und eine Ausbildung anzufangen im August und bis dahin einen Freiwilligendienst zu machen. Nun hat meine Lehrerin/Stufenkoordinatorin meine Großeltern angerufen, mich nicht mal versucht zu kontaktieren, obwohl ich schon mehrmals eine Diskussion mit ihr hatte und deutlich gemacht habe dass ich nicht will dass meine Großeltern irgendwie einbezogen werden, weil ich schon volljährig bin und keinen guten Kontakt/Verhältnis zu meiner Oma und Opa habe. Heute hat sie wieder angerufen, dabei schlafe ich schon Wochen nicht mehr zuhause und rede mit meiner Familie kein Wort.deswegen finde ich auch dass die das nichts angeht und ich möchte nicht, dass sich das Verhältnis noch mehr verschlechtert, da meine Großeltern schnell ausrasten und in der Vergangenheit auch gewalttätig wurden. Daher hoffe ich jemand kann mir helfen und belegen ob meine Lehrerin einfach meine Familie (nicht mal leibliche Eltern), die weder Sorgerecht haben, noch sonst irgendwas bestimmen dürfen (ich bekomme auch keine Geld oder so ), kontaktieren darf, obwohl ich schon mehrmals ausdrücklich (immer nett aber deutlich) gesagt habe, dass ich das nicht will. Ich darf doch eigene Entscheidungen treffen und entscheiden wer was erfährt?
Eine Antwort wäre echt hilfreich.
2 Antworten
Wenn die Lehrerin das nicht versteht, obwohl du es ihr bereits gesagt hast, musst du ihren Vorgesetzten informieren. Geh zur Schulleitung.
Diskutiere nicht, geh zur Schulleitung. Notfalls täglich. Lass die Großeltern aus der Kontaktliste streichen.
Die Rechtslage ist eindeutig. Es kann aus pädagogischen Gründen sinnvoll sein, mit den Angehörigen eines Schülers Kontakt aufzunehmen. Aber dazu musst du die Einwilligung geben.
hast du auch irgendwas auf was du deine Aussage stützt? Etwas was klar angibt, dass die Lehrerin keinen Kontakt aufnehmen darf, wenn ich es nicht will (außer der Tatsache dass ich 18, also volljährig und somit mündig bin), denn sie behauptet ja dennoch dass es trotzdem normal sei für unsere Schule. Geht das?
Da gibt es keine besondere Quelle. Du bist volljährig und einzig und allein für dich verantwortlich. Natürlich kannst du rein praktisch gar nichts machen, wenn die Lehrerin zum Telefonhörer greift. Sie kann ja anrufen wen sie will. Man müsste prüfen, ob hier ein Fall von Eingriff in deine Privatshäre vorliegt. Das musst du dir nicht gefallen lassen. Ich würde ihr das schriftlich mitteilen und eine Kopie an die Schulleitung schicken. Hilft das nicht, dann wende dich an die Schulaufsicht.
Eine Schule kann keine Regeln aufstellen, die gegen allgemeines Recht verstoßen.
„Was haben Sie anderes erwartet, als dass ich Ihre Großeltern kontaktiere, damit ich eine Reaktion erhalte? An unserer Schule ist es nach wie vor üblich, mit denjenigen Kontakt aufzunehmen, die als Kontakt eingetragen sind, wenn die Schülerinnen nicht zur Schule kommen. „ das war ihre Reaktion m, daher die Frage, ob sie das überhaupt darf wenn ich volljährig bin, denn sie ist ja scheinbar der Ansicht, dass es weiterhin erlaubt ist. Und ich hatte schon soooo viele Diskussionen mit ihr darüber, dass sie z.b. private Sachen vor der ganzen Klasse mitten im Unterricht laut anspricht, die meine Familiensituation betreffen.