Darf mein Vermieter die Fernwärmekosten durch alle Mieter teilen?

4 Antworten

Da Du keine genauen Angaben zu dem Haus machst, kann man die Antwort nicht so genau ausführen. Aber grundsätzlich hat der Mieter ein Recht auf die verbrauchsabhängige Erfassung und Abrechnung. Allerdings gibt es da auch einige Ausnahmen. Du solltest dazu auf folgenden Seiten einmal die Heizkostenverordnung und die Erläuterungen durch lesen, da steht alles wissenswertes drin und wird auch gut erläutert: http://www.heizkostenverordnung.de/index.php

Heizkosten müssen zwingend nach Verbrauch abgerechnet werden, jedenfalls in Mehrfamilienhäusern Ein Teil der Kosten wird dabei nach der anteiligen Wohnfläche umgelegt (30 oder 50%, wie im MV vereinbart) der andere Teil nach gemessenem Verbrauch (mittels Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler 50 oder 70%). Das gemäß Heizkostenverordnung. Heizen andere Mieter viel, steigt natürlich damit auch dein Anteil nach Wohnfläche, obwohl du evtl. sparsam heizt.

Wird nicht nach Verbrauch (gesetzeswidrig!) abgerechnet, sind deine Gesamtheizkosten um 15% zu reduzieren, so will es der Gesetzgeber.


Vielen Dank für die Antwort!

Ich soll für 64qm, 222€ Heizkosten im Monat zahlen! das kann doch nicht normal sein!? Angeblich weil der Verbrauch im Haus so hoch ist.

Das stimmt nicht ganz so absolut, was Du geschrieben hast. Es gibt da nämlich einige Ausnahmen in der Heizkostenverordnung.

@BigLittle

Bedenke: Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus, es sind also mindestens drei Wohnungen da. Nenne mir mal hier die Ausnahmeregelung(en).

@albatros

Die Ausnahme ist z. B.: Wenn der technische Aufwand, der notwendig wäre, um die getrennte Erfassung korrekt durchzuführen, zu groß wäre, kann darauf verzichtet werden.

Beispiel. Gemischte Beheizung mit Heizkörper und Fußbodenheizung, wobei es keine Möglichkeit gibt, den Verbrauch der Fußbodenheizkreise getrennt zu erfassen, ohne tiefgreifende bauliche Maßnahmen. Das wäre dann so eine Ausnahme.

Sofern es aber nur Heizkörper gibt, ist die getrennte Erfassung kein Problem und muss zwingend gemacht werden.

@bwhoch2

Alles klar, vielen Dank nochmal.

Ich habe meinen Mietvertrag noch einmal gelesen und in diesem steht eindeutig das die Heizkosten in den Nebenkosten enthalten sind. Dann muss ich doch keine weiteren Heizkosten zahlen, oder?

Die Umlage der Heizkosten ausschließlich nach der Wohnfläche ist unzulässig.

Der Vermieter ist verpflichtet gemäß Heizkostenverordnung abzurechnen.

Die besagt das ein Teil, meist 30 %, nach der Wohnfläche und der Rest nach Verbrauch umzulegen ist.

Kommt der Vermieter dem nicht nach darf der Mieter die Heizkostenabrechnung um 15 % kürzen.

Einzige Ausnahme wo der Vermieter rein nach der Wohnfläche abrechnen darf, Vermieter und Mieter wohnen im selben Haus welches nur 2 Wohnungen hat.


Vielen Dank für die Antwort!

Ich soll für 64qm, 222€ Heizkosten im Monat zahlen! das kann doch nicht normal sein!? Angeblich weil der Verbrauch im Haus so hoch ist.

@Bjoern237

Fernwärme ist, gleich nach Strom,  die teuerste Heizungsart.

Aber wie gesagt rechnet der VM nicht gem. Heizkostenverordnung ab darfst Du den die Heizkosten betreffenden Teil der Abrechnung um 15 % kürzen oder der Abrechnung in diesem Punkt widersprechen und eine ordnungsgemäße Abrechnung verlangen.

Sind denn die Wohnungen mit entsprechenden Messeinrichtungen (Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler) ausgerüstet?

Weitere Ausnahme: Der Aufwand für getrennte Erfassung wäre zu hoch.

@bwhoch2

Alles klar, vielen Dank nochmal.

Ich habe meinen Mietvertrag noch einmal gelesen und in diesem steht eindeutig das die Heizkosten in den Nebenkosten enthalten sind. Dann muss ich doch keine weiteren Heizkosten zahlen, oder?

Die Heizkosten müssen nachvollziehbar aufgeteilt werden. Bei den Heizkosten ist das über die qm Wohnfläche lt Mietvertrag ohne weiteres möglich.

Aber nicht, bis auf eine Ausnahme, zulässig.

Vielen Dank für die Antwort!

Ich soll für 64qm, 222€ Heizkosten im Monat zahlen! das kann doch nicht normal sein!? Angeblich weil der Verbrauch im Haus so hoch ist.