Darf mein Lehrer mein Handy wegnehmen, obwohl ich es nicht nutze und es aus ist?
Hallo liebes Internet :-),
Ich habe da mal eine Frage, darf meine Lehrerin uns allen (der ganzen klasse) die Handys morgens zur ersten stunde abnehmen, und erst zu Schulschluss wiedergeben? ohne jedlichen verstoß?
Ich sehe es echt nicht ein, mein Handy abzugeben, ohne das ich es nutze!!
Ist das Erlaubt?
Meine eigene Suche im Internet war leider weniger erfolgreich.
vielen dank im voraus für die Antworten!!
7 Antworten

Die vorsorgliche Einvernahme von Handys ist nur auf freiwilliger Basis möglich. Wenn dies geschieht, sind die Lehrer für die sichere Verwahrung bis zum Schulschluss verantwortlich.
Es gibt Schulen, da wurde die freiwillige Abgabe der Handys mit einem Mehrheitsbeschluss aller Beteiligten vereinbart und dann in der Schulordnung verankert. Daran ist auch die Minderheit gebunden, die sich gegen eine freiwillige Abgabe vor der ersten Stunde ausgesprochen hat. Für diese Gruppe bliebe nur die Möglichkeit, das Handy nicht mit zur Schule zu nehmen.
Ausgenommen davon sind Prüfungen und Klausuren. In diese Situationen darf auch der Besitz von Handys untersagt werden. Will sagen: Das Handy muss für die Prüfungszeit abgegeben werden oder Zuhause bleiben.
Gruß Matti
Sie darf es dir nicht komplett wegnehmen. Sie darf es aber für einen begrenzten Zeitraum zB für eine Prüfung oder auch in der Stunde abnehmen, sofern es dafür Gründe gibt.
Ich sehe es echt nicht ein, mein Handy abzugeben, ohne das ich es nutze!!
Wobei sich hierbei die Frage ergibt warum du es nicht abgeben möchtest wenn du es ohnehin nicht benutzt.
Wenn das der Fall ist kannst du ihr das Handy auch einfach geben und nicht darum zu diskutieren beginnen.

Wenn ich richtig informiert wurde, von benannten Experten hier auf Gutefrage.net, verteilt auf mehrere Fragen von innerhalb 2Jahren mit ähnlichen Fragestellungen anderer Nutzer, sollte folgendes (in eigenen Worten zusammen gefasst) zutreffen...
Wenn der Lehrer davon ausgeht, dass es den Unterricht stören könnte, darf er es vorsorglich einsammeln um den Fall der eventuellen Störung zu vermeiden. Er darf aber nicht reinschauen wie z. B. Daten lesen, Bilder anschauen ect. Und muss es dem Besitzer wieder zurück geben.
Die schulordnung soll das ganze bezeugen.

OK, wusste ich nicht das dort andere Regeln sind. Allerdings finde ich es schade das der FA nicht den Ort mitteilt wenn es anscheinend von Ort zu Ort variiert 😟
Darf er in NRW nicht