Darf mein Ex Geld für Benutzung der Möbel verlangen?

9 Antworten

Du kannst sogar, soweit Du dies möchtest, einen Teil des Euch geschenkten Mobiliars mitnehmen. Selbiges gilt auch für den sonstigen Hausrat.

Lasse Dich also bitte nicht einschüchtern. Dieser Mann hat keinerlei Recht irgendwelche "nachträglichen" Forderungen geltend zu machen.

Allerdings - auf welchen Namen läuft der Mietvertrag? Wer ist Hauptmieter?

Wir stehen beide in dem Vertrag

@Foxxiroxxi

Das !! dürfte (für Dich) beim Verhalten Deines Ex vermutlich zum viiieeel größeren Problem werden. Denn ohne "seine Zustimmung" kommst Du nicht aus diesem Vertrag heraus. Sprich Ihr könnt diesen Vertrag nur gemeinschaftlich kündigen oder er muss gegenüber dem Vermieter erklären, dass er den Vertrag alleine weiterführen möchte - und das widerum ist von der Zustimmung des Vermieters abhängig ( die er möglicherweise nicht gibt ). Ergo kann es dazu führen, dass Du klagen musst, um den Vertrag auflösen zu können

"Die spinnen, die Römer."

Laß Dich nicht in Bockshorn jagen. Verlangen kann man viel, ob es einem zusteht ist eine andere Frage.

Verlangen darf er das, aber diese Forderung wird er nicht durchsetzen können. Dass ich ein solches Ansinnen für selten dämlich halte, ist eine andere Sache.

Von daher: lass ihn fördern, es bringt nichts. Das sind die normalen Verhältnisse, die zu einer Lebensgemeinschaft gehören. Wie man ihm eine Gegenrechnung präsentieren könnte, wurde ja schon geschrieben.

Wenn er Lust hat, darf er sogar einen Mahnbescheid beantragen. Du widersprichst und dann muss er die Karten auf den Tisch des Gerichtes legen. Wird er aber nicht, also bleib gelassen.

Nein.

Mich wundert immer wieder, dass sich solche Typen, wie dein Ex, während einer Beziehung so gut verstellen können, dass man ihnen weder ihre Raffgier noch ihre Dämlichkeit anmerkt.

Oder warst du während der Phase der Verliebtheit tatsächlich so blind?

Zahlen musst du gar nichts, das haben dir andere schon deutlich gemacht.