Darf man zwei Wohnadressen haben?

11 Antworten

Da verwechselst Du gerade zwei Begriffe. Die "Wohnadresse", also die Adresse, wo Du Deinen Erst- Zweit- oder Drittwohnsitz angemeldet hast, muss nicht zwingend mit Deiner posatlischen Anschrift = "Postadresse" übereinstimmen. D. h. Du hast z. B. Deine Erstadresse bei Deinen Eltern und Deine Zweitandresse bei Deinem Cousin angemeldet. Da macht es Sinn als Deine postalische Adresse die Anschrift zu nehmen unter der Du auch momentan lebst und erreichbar bist, also die Adresse von Deinem Cousin.

In der Folge hast Du dann die Anschrift von Deinemn Eltern (Erstwohnsitz) in Deinem Personalausweis und die Anschrift von Deinem Cousin (Zweitwohnsitz) in Deinem Studentenausweis.

Wohin Du Deine Post schicken lässt ist zunächst egal, nur musst Du eine "ladungsfähige" Anschrift beim EWA hinterlegen und diese muss auch aus Ausweisen entnehmbar sein.

Wohin deine Post geht, entscheidest ganz alleine du (außer natürlich, du lässt Rechnung nur an deine unbeliebten Nachbarn schicken g). Zum Wohnsitz: Du musst all deine Wohnsitze aufgrund der Meldepflicht angeben. Du hast jeweils einen Hauptwohnsitz (der, wo du dich hauptsächlich aufhälst), kannst aber noch weitere Nebenwohnsitze anmelden, z.B. bei deinen Eltern.

Aber VORSICHT! Viele Kommunen erheben eine sogenannten Zweitwohnsitzsteuer. Wenn du in einer solchen Stadt einen Nebenwohnsitz anmeldest, wird das teuer! Vorher also informieren und gegebenfalls überlegen, was Sinn macht.

Vor allem Städte mit Unis und Hochschulen erheben diese Steuer, weil sehr viele Studenten dort nur eine Nebenwohnung anmelden, obwohl sie sich dort die meiste Zeit aufhalten. Weil es für Hauptwohnungen Schlüsselzuweisungen gibt, für Nebenwohnungen aber nichts, gleichen die Städte das mit der Steuer aus.

Erst wohnsitz ist da, wo du mehr Zeit verbringst. Wenn du noch eine 2. Wohnung zb. in einer anderen Stadt hast weil du da oft arbeitest kannst du das als 2. Wohnsitz anmelden. Und bei dem Finanzamt evtl. sogar doppelte Haushaltsführung absetzen ^^

man muss einen Erstwohnsitz ... man darf einen Zweit-, Dritt- und und und Wohnsitz haben.

Die Post sollte man sich an den Erstwohnsitz senden lassen ... die Betonung liegt auf "sollte"

Nennt sich aber Haupt- und Nebenwohnung.