Darf man wirklich nicht "einfach so", mit dem Auto durch die Gegend fahren?

8 Antworten

Du darfst hinfahren wo du willst, und musst darüber auch keine Auskunft geben.

Du darfst hinfahren wo du willst

also auch in Straßen die für Fahrzeuge verboten sind

oder entgegen der Einbahnstraße usw......

§30 StVO: "Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden."

Es muss sich also schon wirklich jemand daran stören. Also wenn du z.B. ständig um den Block fährst und den Motor hochdrehst, würde das zutreffen


Danke. Da sagen die anderen, dass die Frage sinnlos ist und haben anscheinend keine Ahnung

Ernsthaft? Es gibt sehr eigenartige Gesetze...

@Suomalainen

Und außerhalb ist es erlaubt?

@DachauSued92

Offensichtlich ja, da ausdrücklich nur von innerorts die Rede ist. Erfahrungen dazu habe ich aber nicht

@franneck1989

Offensichtlich ja,

das sehe ich anders, steht auch in meiner Antwort

@franneck1989

Es geht darum, "Imponiergehabe" einzuschränken - es gibt nämlich Leute (vor allem Männer), die ständig um den Block fahren, um - am Besten mit kräftigem "Brummbrumm" - mit ihrem "Schmuckstück" z. B. Eindruck bei den Damen zu machen, die vor der Eisdiele an der Ecke sitzen.

Da es aber außerorts so wenige Eisdielen gibt, ist das Phänomen da so selten, dass man das nicht einschränken muss ;-)

Leute, da habt ihr aber in der Fahrschule nicht aufgepasst oder gar gefehlt?

Paragraf 30 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Darin heißt es wörtlich: „Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.“

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_30.php

Meinst du damit die anderen User?

@DachauSued92

lach, ich nehme an er meint dich da du der Fragesteller bist, lach

@ginatilan

Dann schau dir doch mal die Antworten der anderen User an

@DachauSued92

stimmt, er meinte auch die anderen User:-)

Die Betonung liegt auf:

wenn andere dadurch belästigt werden

Ich hatte nicht gefehlt und eigentlich immer aufgepasst, aber die einzelnen Paragraphen hatten wir in der Fahrschule nicht durchgeackert.

Wir hatten uns zielgerichtet auf die theoretische Prüfung vorbereitet.

@Suboptimierer

in meiner Zeit gab es noch keinen Umweltfragebogen, in deiner anscheinend auch nicht

denn in diesem Bogen wird diese Frage gestellt

Aber natürlich ist das erlaubt. Du kannst fahren wann immer und wohin immer du möchtest.

falsch geraten

@ginatilan

Da hat aber jemand heute seinen Ich-Mach-Mal-Leute-Blöd-An-Tag

@Suboptimierer

falsche Antworten zu korrigieren siehst du als blöd anmachen an??

alles klar, pfeiff

@ginatilan

"falsch geraten" ist a) keine ordentliche Korrektur und b) ist das Wort "geraten" eine Unterstellung. 

Wenn du noch zur Schule gingest und dein Lehrer in dein Heft "falsch geraten" schreiben würde, würdest du dich bestimmt auch auf den Schlips getreten fühlen. Mancher Schüler Eltern würden deswegen sogar auf die Barikaden gehen.

Es ist eine persönliche Wertung und unsachlich. Nur "falsch" zu schreiben wäre zwar nicht unsachlich, aber unbegründet.

Das kann erstmal jeder. Ich könnte auch daher gehen und erstmal hinter jeder deiner Antworten ein "falsch" als Kommentar anhängen.

Deswegen spreche ich von "blöd anmachen".

@ginatilan

Ich setze natürlich voraus, dass man sich beim "Spazierenfahren" an die gesetzlichen Regelungen hält, Schlaubi!

Da der Fragesteller einen Führerschein besitzt, dürfte er diese kennen.

Hallo

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

https://dejure.org/gesetze/StVO/30.html

wegen deiner Frage ob das auch außerorts gilt folgendes:

Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.

"unnötiger Lärm und  ....Abgasbelästigungen" sind untrennbar an die Anwesenheit von Personen gebunden, die das Geräusch als Lärm bzw. die Abgase als Belästigung empfinden. (Auch innerorts ist Hin- und Herfahren ja nur verboten, "wenn Andere dadurch belästigt werden.")

Personen gibt's aber in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften vergleichsweise wenig, oder diese werden sich in den allermeisten Fällen nicht belästigt fühlen. Daher ist Dein Einwand unzutreffend.