Darf man vor einem "Nur rechts abbiegen"-Schild wenden?
bild von der konkreten situation?
Sorry, keines. Aber ich denke an eine "ganz normale" Innerorts-Kreuzung mit Mittelstreifen, wo dieses Schild neben der Ampel angebracht wäre.
7 Antworten
Rechtzeitig vor der Kreuzung und vor einer Mittelinsel kannst Du wenden, wenn es der Verkehr zulässt und es keine Einbahnstraße ist, in die Du zurückfährst.
Allerdings auf die Querstraße einfahren, wo Du nur rechts abbiegen darfst und dann links um die Mittelinsel herumfahren, ist fahren gegen die Fahrtrichtung und das darfst Du nicht.
In solchen Fällen biegt man rechts ab, wie vorgegeben und fährt eine "Ehrenrunde".
Ja, dies sollte im Rahmen der Sorgfaltspflicht möglichst sein.
Du darfst nur rechts abbiegen. Links abbiegen, egal zu welchem Zweck ist verboten. So kenne ich es.
solange das keine einbahnstraße ist und du keine anderen behinderst oder gefährdest (§1 StVO) ist die 180° wende zulässig.
nur nicht direkt an der einmündung, ansonsten so wie auf allen anderen normalen straßen.
Zum Wenden sollte man eh den Warnblinker einschalten, sonst denken andere das du normal abbiegen magst.
Ich meinte jetzt eher Wenden um eine Mittelinsel, wäre das nicht Linksblinken?
aber nur, wenn du auch abbiegen willst. beim wenden blinkst du links. das mit dem wenden an dieser stelle wird aber wohl nie eine prüfungsfrage werden
Die rechnen dann damit das du etwas unberechenbares vor hast. Wenn ich einfach nur links blinke und dann plötzlich bremse, uncool.
Wenn du blinkst, würde ich in jedem Fall mit Bremsen rechnen ...
Ich rechne bei einer freien Straße aber nicht damit das jemand sein Tempo so weit reduziert um wenden zu können.
Da wenden nach links bedeutet würde: nein.
Danke. Hatte mich darüber gewundert, weil in den Fragen für die Führerscheinprüfung als richtig steht, dass man dem Schild rechts blinken muss.