Darf man verschreibungspflichtige Medikamente verschenken?

6 Antworten

Die Abgabe an Dritte ist verboten. Das hängt damit zusammen, daß nur ein Arzt einschätzen kann, ob das Medikament für den anderen auch gesundheitlich gefahrlos eingenommen werden kann.

Gibst du ein Medikament an einen Bekannten, oder Verwandten weiter, mit dem Hinweis "hat mir auch gut geholfen", machst du dich im Schadenfall strafbar.

Es gibt kein Gesetz, welches ausdrücklich die Weitergabe von Privat an Privat behandelt, aber ein anderes. Achtung, langer und sicherlich auch für junge Menschen verwirrender Text:

https://www.rechtslupe.de/strafrecht/unerlaubte-abgabe-von-arzneimitteln-338187

Ein Beispiel dazu aus meinem Leben: Mein Vater verstarb im letzten Jahr, ich habe mir einen Teil seiner Medikamente genommen. Zum Teil, weil ich sie selbst einnehme, zum Teil, damit ich im absoluten Notfall was zur Selbstmedikation im Haus habe. Ich kenne die Risiken und Nebenwirkungen, weil ich mich sehr ausführlich damit beschäftigt habe.

Wenn was schief geht, wird man mir an den Kragen gehen. Weil ich die Medikamente nicht ordnungsgemäß an die Apotheke zurückgegeben habe. Meinen Vater kann man dafür ja nicht mehr haftbar machen.

Unverantwortlich, so etwas zu tun. Evtl. machst Du Dich damit einer Körperverletzung schuldig - wenns dumm läuft, mit Todesfolge.

Mich interessiert das nur, hab das nie gemacht

In erster Linie beziehen sich Abgabeverbote von rezeptpflichtigen Arzneimitteln an Personen ohne ärztliche Verordnung auf gewerbliche, entgeltliche Weitergabe. Die unentgeltliche Weitergabe wird rechtlich m.E. als nicht strafbar interpretiert.

Paragraphen hierzu sind unter anderem § 48 & § 96 AMG sowie einige weitere. Weitere Paragraphen und Referenzen sind in diesem Artikel genannt.

Sicherlich sollte man sich stets fragen, ob man die Nutzen-Risiko-Abwägung, die sonst der Arzt durchzuführen hat bevor ein Arzneimittel verordnet wird, selbst adäquat durchzuführen imstande ist und entsprechende gesundheitliche Risiken durch potentielle Unkenntnis eingehen möchte.

Ferner sind unter Umständen betäubungsmittelrechtliche Aspekte zu beachten, falls es sich um Arzneimittel handelt, die dem BtmG und den assoziierten Verordnungen unterliegen.

Es entspricht übereinstimmender Auffassung, dass § 43 Abs.3S.1 AMG nur berufs- oder gewerbsmäßig begehbar ist.

Sobald das Medikament dem  Betäubungsmittelgesetz unterliegt, könntest du dafür haftbar gemacht werden.

Dabei reden wir von Medikamenten welche wie Morphin und Ritalin ohne spezielles Rezept bekommst.

Was meinst du warum Apotheken dir die Medikamente nicht ohne Rezept rausgeben? Und da denkst du, du darfst die einfach so weitergeben ohne dafür zu haften?

Niedlich :D

Ich hab keine rausgegeben, mich interessiert das nur.

@Binomina

Ist ja auch nur eine Antwort auf deinen fiktiven Fall. Alles Gut