Darf man sich "Dr XYZ" nennen, wenn klar ersichtlich ist, dass es eine Spaßbezeichnung ist?

3 Antworten

Unter normalen Maßstäben, also nach § 132a Abs. 1 Nr. 1 des StGB würdest Du dich mit dem unbefugten Führen eines Doktortitels strafbar machen. Allerdings fällt deine Frage wohl unter künstlerische Freiheit, die im Art.5 Abs.3 unseres Grundgesetzes festgeschrieben ist:

"(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."

heißt im Klartext für dich: Ja, Du darfst einen Künstlernamen mit Doktortitel haben, was allerdings nur juristisch gültig ist, wenn dein Name ganz klar als Scherz erkennbar ist.

mfg =)

Du kannst dich nennen wie du willst, allerdings solltest du diesen Titel nicht offiziell führen. Einen Künstlernamen kann man sich auf seinem Ausweis vermerken lassen, allerdings ohne Titel soweit ich weiß.

Es kommt einfach auf die Nutzung des Namen an.

Wenn es dein Künstlername sein soll, weil du Musik oder Kunst schaffst, ist das vollkommen ok. Da kannst du dich so nennen, wie du willst und musst dich nicht an irgendwelche Vorsätze halten.

Wozu brauchst du, denn diese Information?