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Da es sich um Fälschungen handelt ist der Zoll nach Markengesetz (siehe Link) verpflichtet bei einer Kontrolle der Sendung diese Logos zu beschlagnahmen. Von allen hier betroffenen Markenrechtsinhabern liegen entsprechende Anträge auf Grenzbeschlagnahme beim Zoll vor.

http://dejure.org/gesetze/MarkenG/150.html

Woher ich das weiß:Hobby – Begleite das Thema Sneaker/Schuhe seit über 12 Jahren bei GF