Darf man selbst verfasste Artikel mehrmals veröffentlichen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Als Urheber hast du das alleinige Recht zu entscheiden, was wie wo wer damit anstellt. § 15 UrhG. Wenn du eine ausschließliche Nutzungslizenz an einen Dritten vergibst und für dich keinen Vorbehalt offen lässt - dann jedoch nicht mehr. § 31 UrhG.

Das alles unter der Prämisse, dass der Text auch durch das Urheberrecht geschützt ist

Wenn der Text (Anleitung) von Dir alleine verfasst wurde, unterliegt Dir allein auch das Copyright.

Schau mal in die Sterne und lass dir Erzählen was das "Copyright" in Deutschland für eine rechtliche Wirkung hat... du wirst vermutlich auf ein schwarzes Loch treffen...

Wenn Du deinen Artikel Honorar bekamst und die Zeitung die Rechte übernommen hat, musst du den fragen, der es Dir bezahlt hat. Wenn nicht, kannst Du es jederzeit wieder veröffentlichen.

Der Bezug eines Honorars sagt aber nichts über die Nutzungsrechte aus...

Wenn ich als Fotograf mich bezahlen lasse, habe ich noch immer das Entscheidungsrecht nach § 15 UrhG was mit dem Bild passiert - außer es ergibt aus dem Zweck des Auftrags

Du selbst bist ja Rechte-Inhaber und entscheidest, wann und wo der Text veröffentlicht werden darf.

Ausnahme: wenn du den Text verkaufst, solltest du genau abklären, was die Bedingungen sind.