Darf man rein rechtlich Fahrstunden nehmen, wenn man in der Arbeit krank geschrieben ist?

4 Antworten

Hallo,

unabhängig von der Krankschreibung in Bezug auf deine Genesung und deinen Arbeitgeber solltest du das auch mit der Fahrschule abklären.

Ich glaube nicht, dass der Fahrlehrer gerne seine Zulassung oder seine Versicherung aufs Spiel setzt, wenn ein sich im Krankenstand befindlicher während der Fahrstunde einen Unfall verursacht.

Das solltest du ihm auch auf gar keinen Fall verheimlichen. Könnte sicher auch böse für dich enden.

Es gibt einige Dinge, die man durchaus machen darf, auch wenn man krankgeschrieben ist.

Fahrstunden nehmen gehört nicht dazu.

Im Übrigen verfällt die Ausbildung nach deren Abschluss erst nach zwei Jahren.

Von daher müsstest du nur den Führerscheinantrag neu stellen.

Viele Grüße

Michael

Mir wurde von der Fahrschule mitgeteilt, sie würde nach einem Jahr verfallen. Bist du dir da sicher, machst du sowas beruflich? Vielleicht ist es bei uns in Bayern anders?

Liebe Grüße

@miezeparadies

Hallo,

die Regelungen sind bundeseinheitlich gleich.

Auf jeden Fall hat der Führerscheinantrag nur eine Gültigkeit von einem Jahr und es liegt hier einfach nur ein Missverständnis vor.

Nach § 16 der Fahrerlaubnis-Verordnung darf zur theoretischen Prüfung der Abschluss der Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Die praktische Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach der theoretischen Prüfung erfolgen (§ 18 FeV).

Nun mal zwei Möglichkeiten aus dem echten Leben.

Erste Möglichkeit:

  • du hast schon vor der theoretischen Prüfung Fahrstunden genommen
  • du legst die theoretische Prüfung ab
  • du nutzt den möglichen Zeitraum zwischen den beiden Prüfungen voll aus
  • dann liegen zwischen der ersten Fahrstunde und der praktischen Prüfung mehr als ein Jahr

Zweite Möglichkeit:

  • du hast wiederum bereits vor der theoretischen Prüfung Fahrstunden genommen
  • du legst die theoretische Prüfung ab
  • du verpennst den Zeitraum von einem Jahr nach der theoretischen Prüfung
  • dadurch musst du die theoretische Prüfung erneut ablegen, bevor du die praktische Prüfung machen darfst
  • somit sind auch in diesem Fall zwischen der ersten Fahrstunde und der praktischen Prüfung mehr als ein Jahr vergangen

Da in beiden Fällen die praktische Ausbildung auch immer älter als ein Jahr ist, kann ich die Aussage deiner Fahrschule diese würde verfallen nicht nachvollziehen.

Es kann natürlich sein, dass ich dabei etwas nicht beachtet oder falsch verstanden habe, glaube ich aber nicht.

Einfach noch einmal mit der Fahrschule sprechen oder an der Führerscheinstelle nachfragen.

Gruß Michael

Es ist abhängig von der Diagnose. Mit einer Krankschreibung darf man alles das machen, was der Genesung nicht hinderlich ist, insofern dürftest du auch Fahrstunden nehmen, wenn du wg. iwas harmlosen krankgeschrieben bist...Würde es dann nur nicht zwingend jedem auf die Nase binden bzw. auf fb etc. posten...

lg, jakkily

Du darfst nichts machen, was deine Gesundung gefährdet. Wegen was bist du krankgeschrieben?

Kommt drauf an wegen was Du krankgeschrieben bist.