Darf man nach dem Bundesheer eine waffe besitzen?
3 Antworten

Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Bundesheer
Nein, nach dem Abgeleisteten Grundwehrdienst hast du lediglich deine Pflicht am Land geleistet.
Der Waffenschein muss explizit inkl. aller Voraussetzungen abgelegt werden.
lg
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Interesse

Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Bundeswehr, Militär, Wehrdienst
Auch nach deiner Dienstzeit gilt für dich ganz normal das Waffenrecht von Österreich.
Die Bestimmung das Personen welche den Wehrdienst verweigern (Dienst an der Waffe) ist m.W. aufgehoben.

Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Bundeswehr, Militär, Wehrdienst
Wie jeder andere Österreicher auch.