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Wenn es sich wieklutje um ein nicht in der STVO zugelassenes Fahrzeug handelt, ist es wohl ein Spielzeug und spielzeuge können auf dem Gehwerkbetrieben werden,

In der Produktbeschreibung steht: "NICHT zugelassen im Bereich der StVZO!" Die Gehwege gehören auch zum Bereich der StVZO, damit ist der Betrieb des Gerätes nur auf Privatgelände zulässig.

Nein, sicher nicht. Auf dem Gehsteig darf man mit Kinderspielzeug unterwegs sein. Dieses Ding kann immerhin 16 kmh und nicht wie du schreibst nur 6 kmh. Also fährt das Ding ca 4 mal so schnell als ein zügig ausschreitender Fußgänger oder beinahe so schnell wie ein gemütlicher Radfahrer. Auch eine Entfernung von 16 km ist für ein Spielzeug ganz ordentlich. Viel Spaß beim Kindersuchen im Umkreis von 16 km.

ja das ist sogar vorgeschrieben,aber so dass kein fussganger behindert wird

Nein ...

NICHT zugelassen im Bereich der StVZO!


isyasa 
Beitragsersteller
 17.06.2012, 22:01

Begründe dein "NEIN" doch bitte auch.

kluetje  17.06.2012, 22:04
@isyasa

Steht doch da:

NICHT zugelassen im Bereich der StVZO!