Darf man mit dem offiziellen Renteneintritt z.B 63 Jahre neben zu noch Voll verdienen ohne das sich was an der Rente ändert?

5 Antworten

Von Experte siola55 bestätigt

Die Altersrente für langjährig Versicherte (mit 35 Jahren Wartezeit) kann jeder ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen, allerdings mit Abschlägen bis zu 14,4%.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (mit 45 Jahren Wartezeit) ist abschlagsfrei und kann ab dem 65. Lebensjahr (bei Geburtsjahr vor 1964 ggf. früher) in Anspruch genommen werden.

Bei allen vorzeitigen Altersrente beträgt die Hinzuverdienstgrenze 6.300 €. Der diesen Betrag übersteigende Teil wird zu 40% auf die Rente angerechnet.

Eine Ausnahme besteht für die Jahre 2020 und 2021, wo durch Corona bedingt die Hinzuverdienstgrenze auf 44.590 € bzw. 46.060 € heraufgesetzt worden ist.

Ab dem Regelrentenalter kann man unbegrenzt hinzu verdienen.

Also ab 65 kann man unbegrenzt hinzuverdienen? Hast du dazu mal einen Link?

@zukurzzulang

Nein!

Nicht ab 65, sondern ab der Regelaltersrente - also ab 67 bzw. bei älteren Jahrgängen etwas früher.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist zwar abschlagsfrei, aber trotzdem eine vorzeitige Altersrente. Erst wenn man das Regelrentenalter erreicht hat, ist der Hinzuverdienst unschädlich. Man kann sogar auf die Beitragsfreiheit verzichten und auch als Regelaltersrentener seine künftige Rente mit Beitragszahlungen jeweils ab dem 01.07. des Folgejahres erhöhen.

Deshalb schrieb ich: „Ab dem Regelrentenalter kann man unbegrenzt hinzu verdienen."

@zukurzzulang

einfach "Deutsche Rentenversicherung" googlen, da erfährst Du alles.

Wegen Corona sind die Verdienstgrenzen in 2021erhöht worden:

Für das Jahr 2021 steigt die Verdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten auf 46.060 Euro. Rentnerinnen und Rentner können daher bis zu 46.060 Euro im Kalenderjahr zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird. Die Erhöhung der Verdienstgrenzen soll Personalengpässe entgegenwirken, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind. Ab 2022 gilt voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Hinzuverdienst-und-Einkommensanrechnung/hinzuverdienst-und-einkommensanrechnung.html#doc9fa85741-b13c-4796-87ed-c14cfe901d1fbodyText2

PS: Hast du denn 45 Versich.jahre voll oder bist du schwerbehindert, daß du mit 63 Jahren in Rente kannst?

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sorry was war mit 64 gemeint und nein ich bin nicht so alt. Die Frage hat mich nur interessiert

@Tracer55

Dann nützt dir die Auskunft ohnehin nichts. Bis du in der Situation bist, kann die Gesetzeslage wieder ganz anders sein.

Manche sagen das geht nicht man darf erst nur auf 450€ verdienen und muss ein Mindestalter erreichen und beide Löhne zu erhalten...

Solange du die Regelaltersrente noch nicht erreicht hast, gelten die 6.300€ im Jahr als Hinzuverdienst, ausser im Corona-Jahr 2021!

Die Altersrente für langjährig Versicherte kann man mit einer Wartezeit von 35 Jahren ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen - allerdings mit Abschlägen von bis zu 14,4%.

45 Jahre braucht man für die AR für besonders langjährig Versicherte. Die gibt es aber fü Jahrgänge ab 1964 erst ab dem 65. LJ.

@okieh56

Es ging dem Fragesteller aber um den Hinzuverdienst mit 63 Jahren - also bis zum Eintritt in die Regelaltersrente gelten ja die 6.300€ Hinzuverdienst ohne Rentenkürzung!?

@siola55

Ja. Bis auf die Jahre 2020 und 2021, in denen die Hinzuverdienstgrenze wegen Corona drastisch hochgesetzt worden ist.

Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten

Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten steigt im Jahr 2021 auf 46.060,-€. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Das haben Bundestag und Bundesrat noch im Dezember 2020 beschlossen

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

HAllo,

wenn du in die Regelaltersrente gehst, ja.

Wenn du vorzeitig in Rente gehst nur bis 6.300€ /Jahr darüber wird die Rente gekürzt.

Das bis zur Regelaltersrente.

Beste Grüße

Dickie59

wenn du die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hast (nicht vorzeitig mit Abzügen) kannst du zuverdienen, soviel wie du möchtest. Du hast dann nur die üblichen Abzüge Krankenkasse und Lohnsteuer. (Renten- und Arbeitslosenversicherung entfällt). Das gilt in Deutschland.

Wie hast du es geschafft mit 63?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein ich bin nicht so alt aber das hat für Diskussion gesorgt. Wenn jetzt 63 Jahre halt ist und 45 Jahre lang gearbeitet hat ist das doch realistisch das man mit aktuell 63 Jahre mit seinem Renteneintrittsalter normal Vollzeit dazu verdienen kann.

@Tracer55

Also mit 1958 geboren darf erst mit 66 Jahren in die Regelaltersrente und dann erst unbegrenzt hinzuverdienen!!!

@siola55

das wollen die theoretiker nicht erkennen !