Darf man mit dem 25 führerschein ne 2. Person auf dem roller mitnehmen?

5 Antworten

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Einfach mal kurz und bündig:

Es kommt einzig und alleine darauf an, ob das Mofa für zwei Personen zugelassen ist.

Wenn ja, dann darfst du mit diesem Mofa und mit der "Prüfbescheinigung" eine zweite Person mitnehmen.

Wenn es nur für eine Person zugelassen ist, dann nicht.

Die Angaben findest du in den Papieren des Mofas.

Viele Grüße

Michael

Hallo DMAXnurDAMX12,

mit der Prüfbescheinigung für Mofas, die übrigens seit dem 01.01.2017 "Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h" heißt, darfst Du folgende Fahrzeuge Führen: 

  • 1. einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
  • 1b. zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,

Bereits vor 4 Jahren am 19.01.2013 wurde der von mir fett dargestellte Gesetzestext der Fahrerlaubnisverordnung hinzugefügt. Und bereits seit diesem Datum darf man mit der Prüfbescheinigung / Ausbildungsbescheinigung auch zweisitzigen Fahrzeuge Führen und auch dementsprechend eine zweite Person mitnehmen.

Zwar steht in vielen Fahrzeugpapieren, dass es sich um ein Einsitziges Fahrzeug handelt, aber es gibt keine Vorschrift, die es verbietet mehr Personen als in den Fahrzeugpapieren angegeben zu transportieren. Die StVO besagt nur:

§ 21 StVO - Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen

  1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
  2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
  3. in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen. 

Hat das Fahrzeug also tatsächlich zwei Sitzplätze, wie das bei den meisten Rollern der Fall ist, darf man auch eine zweite Person mitnehmen.

Nur derjenige der auf einem Kraftrad ohne zweiten Sitz eine zweite Person mitnimmt muss laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit folgender (schriftlicher) Verwarnung rechnen.

Tatbestandsnummer: 121100

Tatvorwurf: Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person.

Ordnungswidrigkeit gem. § 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat

Verwarnungsgeld: 5,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein.

Weiterhin ist der vierte Absatz des 10 der FeV  zu beachten, in dem steht:

§ 10 FeV - Mindestalter

(4) Wird ein Kind unter sieben Jahren auf einem Mofa nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 oder auf einem Kleinkraftrad nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b mitgenommen, muss der Fahrzeugführer mindestens 16 Jahre alt sein.

Schöne Grüße
TheGrow

Was ist der "25 führerschein"?

Wenn du den Mofa-Führerschein meinst, dann nein, weil Mofas nur einen Sitz haben dürfen, sonst sind sie keine Mofas mehr, sondern gedrosselte Kleinkrafträder, für die du den Führerschein der Klasse AM benötigst.

Seltsam, die Fahrerlaubnisverordnung behauptet das Gegenteil. Wem sollen wir nun glauben?

@migebuff

Sie behauptet nicht das Gegenteil. Mit der Prüferlaubnis Klasse M darfst du nur Mofas fahren und die StVZO kennt keine Mofas mit 2 Sitzen. Ergo niemanden mitnehmen.

Deswegen fragte ich, was er mit einem "25 führerschein" meint.

Wenn es die Klasse AM ist, dann ist da kein Problem, wenn der Roller der gefahren wird, einen 2, eingetragenen Sitz hat.

@onka92

Die Fahrerlaubnisklasse M kann der Fragesteller 2018 nicht erwerben, weil es diese Klasse schlichtweg nicht mehr gibt.

Der Fragesteller erwirbt nur die Prüfbescheinigung für Mofas, die übrigens seit dem 01.01.2017 "Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h" heißt,

Diese Bescheinigung berechtigt ihn durchaus eine zweite Person mitzunehmen. Weder braucht er zum mitnehmen einer zweiten Person die Fahrerlaubnis Klasse AM, noch eine andere Fahrerlaubnis

@onka92

Sie behauptet nicht das Gegenteil.

Nein? Dann schauen wir doch einfach mal nach, würde ich vorschlagen.

Wenn du den Mofa-Führerschein meinst, dann nein, weil Mofas nur einen Sitz haben dürfen

Demgegenüber steht im §4 Abs 1 Nr 1 der FeV, welcher das Mofa definiert:

einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas)

Ich hab jetzt hier gewisse Schwierigkeiten, irgendwas von "einsitzig" zu finden, vielleichst hilfst du mir da kurz?

Weiterhin heißt es von dir:

sondern gedrosselte Kleinkrafträder, für die du den Führerschein der Klasse AM benötigst.

Auch das finde ich seltsam, wo es doch in der FeV ausdrücklich heißt, dass geschwindigkeitsreduzierte Kleinkrafträder bis 25 km/h nach §4 Abs 1 Nr 1b fahrerlaubnisfrei sind:

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind

1b. zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B
und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist

Wenn dein Roller 25" papiere hat, darfst du das nicht. Unabhängig welchen "Füherschein" du besitzt. Schau in deine Rollerpapiere dort steht es drin.

Wenn in den Papieren des Roller zwei Sitzplätze eingetragen sind, dann darf man eine zweite Person mitnehmen - egal ob es ein "25er" oder ein "45er" Roller ist.

Gruß Michael

@19Michael69

kannte das von früher her, dass alle roller mit 25er papieren immer nur einsitzer sein durften. Wenn das stimmt, was onka92 schreibt, hat sich das geändert.

@Omniscentor

Nun ja, genau das was onka92 schreibt ist allerdings falsch ;-)

Was TheCrow und migebuff schreiben ist richtig.

Gruß Michael

Wenn der Roller für 2 Personen zugelassen ist dann darf man das.