Darf man mit 18 Jahren mit einer 14 jährigen schlafen?sex?

5 Antworten

Soviel ich weiß, ist es mit 18 nicht erlaubt rein aus gesetzlicher Sicht mit einer 14 jährigen zu schlafen. Es gibt eine grau Zone bei 15 jährigen, aber laut gesetzt ist es erst eindeutig geregelt, dass es erlaubt ist, wenn sie 16 Jahr alt ist.

Natürlich ist es erst strafbar, wenn eine Anzeige erstattet wird. Sollten die Eltern dich bereits kennen und du weißt, sie mögen dich. Reduziert sich das Risiko natürlich, aber auch hier ist Vorsicht geboten, da auch eine Anzeige von anderen Menschen als den Eltern erstattet werden kann.

ps1980  23.06.2017, 08:56

Falsch! Lies mal §182STGB.

Strafbar sind sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Jugendlichen für den Erwachsenen in folgeden Fällen:

- bei unter 18-jährigen wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder die sexuellen Handlungen gegen Bezahlung erfolgen (Prostitution)

- bei unter 16-jährigen wenn der ältere über 21 ist und dem Jugendliche die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt (z.B. bei geistig behinderten Jugendlichen)

- bei unter 14-jährigen IMMER, es sei denn der andere ist ebenfalls unter 14 und damit nicht Strafmündig.

Das ist die Gesetzeslage in D (in AT sinngemäß gleich).

D.H. als 18-jähriger darf er mit einer 14-jährigen Sex haben, sofern sie das ebenfalls will.

90Gast90  23.06.2017, 09:02
@ps1980

Okay, dann war ich da falsch informiert, tut mir leid.

Deine Frage wird in §182 STGB beantwortet (falls du Deutscher bist und in Deutschland lebst).

Strafbar sind sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Jugendlichen für den Erwachsenen in folgenden Fällen:

- bei unter 18-jährigen wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder die sexuellen Handlungen gegen Bezahlung erfolgen (Prostitution)

- bei unter 16-jährigen wenn der ältere über 21 ist und dem Jugendliche die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt (z.B. bei geistig behinderten Jugendlichen)

- bei unter 14-jährigen IMMER, es sei denn der andere ist ebenfalls unter 14 und damit nicht Strafmündig.

D.H. als 18-jähriger darfst du mit einer 14-jährigen Sex haben, sofern sie das ebenfalls will. Zumindest vom rein gesetzlichen Standpunkt her.

BrightSunrise  23.06.2017, 09:41

Größtenteils richtig, möchte aber etwas korrigieren.

Zum ersten Punkt: Es geht nicht (nur) um Bezahlung (Geld), sondern um Entgelt (das können auch Geschenke usw. sein).

Zum dritten Punkt: Unter 14-jährige dürfen Sex haben, das liegt aber nicht daran, dass sie nicht strafmündig sind, sondern schlichtweg daran, dass sie kein Täter des §176 StGB werden können. Siehe:

https://books.google.de/books?id=cT_01KqS_A4C&pg=PA177&dq=Laubenthal+Täter+des+§+176+StGB+können+Jugendliche+und+Erwachsene+sein,+unabhängig+von+ihrem+Geschlecht.&hl=de&sa=X&ei=GjItVdv6DIbcarnfgeAC&redir_esc=y#v=onepage&q=Laubenthal%20T%C3%A4ter%20des%20%C2%A7%20176%20StGB%20k%C3%B6nnen%20Jugendliche%20und%20Erwachsene%20sein%2C%20unabh%C3%A4ngig%20von%20ihrem%20Geschlecht.&f=false

https://www.gutefrage.net/frage/ab---wieviel--jahren--darf--man--sex--haben---15#answer-239606061

ps1980  23.06.2017, 09:51
@BrightSunrise

Kinder unter 14 können keine Täter gem. §176 oder 182 STB werden WEIL sie nicht strafmündig sind. In beiden Paragraphen werden solche Fälle ("Täter" unter 14) übrigens nicht erwähnt.

Was das Entgelt in Form von Geschenken betrifft, so ist das wohl eher die Theorie. Ich hätte jedenfalls noch nie gehört, dass jemand verknackt worden wäre, weil er dem minderjährigen Mädchen, in das er verliebt ist und mit dem er eine Beziehung hat ein Geschenk gemacht hat. Ansonsten müsste auch ich anfangen mich vor einer nachträglichen Strafverfolgung zu fürchten, denn mit 32 hatte ich eine 16-jährige Freundin, der ich sogar relativ häufig Geschenke gemacht habe (die allerdings nie im Zusammenhang mit Sex standen, außer wenn es Dessous waren, die ich geschenkt habe, aber das ist eine andere Geschichte, denke ich).

BrightSunrise  23.06.2017, 10:21
@ps1980

Nein, sie können keine STRAFtäter werden (deswegen werden sie auch nicht erwähnt), weil sie noch nicht strafmündig sind, jedoch sind sie deliktsfähig und können somit Täter werden. Ein Kind, das eine Straftat begeht, wird ebenfalls bestraft - nicht strafrechtlich, aber zivilrechtlich. Oder denkst du, ein Kind, das Mord begeht, kommt ungeschoren davon? Nein.

Hier ist ja auch nicht die Rede von Beziehungen, sondern von sexuellen Handlungen. Und diese sind für über 18-jährige strafbar, wenn sie unter 18-jährige dafür entgeltlich belohnen. Keine Ahnung, weshalb du so an dem Thema vorbei redest.

"(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt."

https://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

"Gegen Entgelt", nicht "gegen Bezahlung".

"Unter dem Begriff „Entgelt“ sind aber nicht nur finanzielle Zuwendungen zu verstehen, sondern „jede in einem Vermögensvorteil bestehende Gegenleistung“, gleich welchen Umfangs. Neben Geldzahlungen ist hier auch gemeint: Wohnungsgewährung, Naturalleistungen, Arbeitsentgelt, aber auch die Einladung zu (kostenpflichtigen) Freizeitaktivitäten und – klassisch, und in der Praxis häufig – die Abgabe von Zigaretten oder Alkohol bzw. Drogen als Gegenleistung für die sexuelle Handlung."

https://www.anwalt.de/rechtstipps/sexueller-missbrauch-von-jugendlichen-stgb-rechtsanwalt-vorladung\_061194.html

"Entgelt im Sinne des § 182 StGB meint jede in einem Vermögensvorteil liegende Gegenleistung. Es muss sich also nicht zwangsläufig um Bargeld handeln, auch eine kostenlose Unterkunft, Einladungen oder auch nur Süßigkeiten können ein „Entgelt" sein."

https://www.anwalt.de/rechtstipps/sexueller-missbrauch-von-jugendlichen-stgb\_045970.html

Und lies doch bitte mal die Links, die ich gepostet habe. In dem ersten steht klar und deutlich, dass Täter des § 176 StGB nur Jugendliche und Erwachsene (= Personen über 14 Jahre) werden können. Das Buch ist von Klaus Laubenthal, den darfst du auch gerne googeln.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Klaus\_Laubenthal

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/lehrstuehle/laubenthal/lehrstuhl/prof\_dr\_k\_laubenthal/

Und in dem zweiten Link erklärt Libertinaer das nochmal schön mit Quellen und weiteren Antworten von ihm.

Artus01  23.06.2017, 10:26
@ps1980

Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig, das bedeutet aber nicht daß sie keine Täter sein können.

BrightSunrise  23.06.2017, 10:29
@Artus01

Richtig. Aber sie können kein Täter des § 176 StGB werden (hätte auch keinen Sinn, da das nicht dem Gesetzesgrund entspräche).

ps1980  23.06.2017, 10:44
@BrightSunrise

Ich glaube wir reden aneinander vorbei und meinen in Wirklichkeit dasselbe.

Dass mit "Entgelt" oder "Bezahlung" auch geldwerte Vorteile gemeint sein können (z.B. Drogen gegen Sex) ist schon klar, aber Geschenke (die du zuvor ausdrücklich erwähnt hast) werden in der Praxis eher nicht darunter fallen, weil sie wohl kaum unmittelbar mit der sexuellen Handlung in Verbindung stehen (wenn doch, dann ist auch das richtig, aber das sind wohl eher Ausnahmefälle).

Bleiben wir doch mal bei meiner eigenen Lebenserfahrung (oder der des TE, dem zu helfen hier ja unser eigentliches Bestreben sein sollte): Da ist also ein volljähriger Mann der sich in ein minderjähriges Mädchen verliebt hat. Die beiden schlafen miteinander und sind sehr glücklich zusammen. Der Mann schenkt dem Mädchen irgendwas um sie glücklich zu machen (z.B. Ohrringe zum Valentinstag, Dessous zum Geburtstag, ein hübsches Kleid zu Weihnachten, ein hübsches Paar Schuhe oder eine schöne Tasche zum Jahrestag, usw. ...). Wenn die beiden jetzt wieder miteinander schlafen, wäre das der grauen Theorie nach eine Straftat nach §182(2)STGB. Aber das wird in der Praxis niemals so angesehen werden, weil es eben üblich ist, dass Verliebte zu bestimmten Gelegenheiten Geschenke austauschen. Daher kann man in diesem Fall nicht davon sprechen, dass Geschenke ein Entgelt darstellen.

Was das Thema mit den U14-Tätern angeht meinen wir beide eh dasselbe, glaube ich. Im Übrigen hat das für den TE hier keinerlei Relevanz.

P.S. Der books.google.de Link lässt sich nicht öffnen.

BrightSunrise  23.06.2017, 11:04
@ps1980

Es gibt einen Unterschied zwischen "Ich schenke dir was, weil ich dich mag." und "Ich schenke dir was, wenn wir Sex haben."

Nach deiner Theorie wäre es auch eine Straftat, wenn u18 sind von ihrem Freund ü18 Geld leiht und sie dann abends Sex haben.

Nein, wir meinen offensichtlich nicht das Selbe. Du schriebst, dass Kinder nicht bestraft werden, weil sie strafunmündig sind, denn Kinder werden bestraft, wenn sie einen Vergehen begehen, weil sie deliktsfähig sind.

Komisch, dass dee Link nicht geht. Versuche mal, den Link zu kopieren und dann bei Google einzugeben.

https://books.google.de/books?id=cT_01KqS_A4C&pg=PA177&dq=Laubenthal+Täter+des+§+176+StGB+können+Jugendliche+und+Erwachsene+sein,+unabhängig+von+ihrem+Geschlecht.&hl=de&sa=X&ei=GjItVdv6DIbcarnfgeAC&redir_esc=y#v=onepage&q=Laubenthal%20T%C3%A4ter%20des%20%C2%A7%20176%20StGB%20k%C3%B6nnen%20Jugendliche%20und%20Erwachsene%20sein%2C%20unabh%C3%A4ngig%20von%20ihrem%20Geschlecht.&f=false

ps1980  23.06.2017, 11:15
@BrightSunrise

Es gibt einen Unterschied zwischen "Ich schenke dir was, weil ich dich mag." und "Ich schenke dir was, wenn wir Sex haben."

Eben. Genau das meinte ich! Sonst hätte ich mich ja strafbar gemacht. Habe ich aber nicht (Gottseidank!).

Auf das Thema "Täter U14" gehe ich hier nicht weiter ein, weil es wie gesagt für den TE keinerlei Relevanz hat, da er selbst bereits Ü18 ist.

SebRmR  23.06.2017, 15:53

...(falls du Deutscher bist und in Deutschland lebst).

Wenn man in D ist, gelten die deutschen Gesetze, auch wenn man selbst kein Deutscher ist.

ps1980  23.06.2017, 16:59
@SebRmR

Das ist selbstverständlich richtig, jedoch können für einen nichtdeutschen in diesem Zusammenhang noch die Gesetze des Landes seiner Staatsbürgerschaft greifen. Ich bin z.B. Deutscher Staatsangehöriger aber ich habe bis vor etwas mehr als einem Jahr in Russland gelebt. In manchen Teilen Russlands liegt das Schutzalter bei 13 (wobei gewisse Voraussetzungen erfüllt sein müssen, fragt mich aber bitte nicht nach Details, so genau habe ich mich damit nicht auseinandergesetzt als ich dort war). Hätte ich dort also was mit einer 13-jährigen gehabt so wäre dies nach dortigem Landesrecht unter gewissen Umständen in Ordnung gewesen, aber ich hätte nach meiner Rückkehr nach deutschem Recht belangt werden können, denn derartige Straftaten gelten auch im Ausland gemäß deutschem Recht (siehe §5 STGB).

Umgekehrt könnte es sein, dass z.B. ein Schweizer der in Deutschland lebt mit ähnlichem rechnen müsste, wenn er was mit einer 14- oder 15-jährigen hat, denn ich habe mal gelesen, dass in der Schweiz ein höheres Schutzalter von 16 Jahren gilt. Ich weiß allerdings nicht sicher, ob das schweizerische Strafrecht auch so einen Paragrafen wie den §5 des deutschen Strafgesetzbuches hat.

In Deutschland und Österreich: Ja! In der CH und in Belgien könntest du theoretisch strafrechtlich verfolgt werden! Viel Spaß!

Darf man. Begründungen haben hier schon etliche andere geschrieben. 

Ich finde es übrigens erschreckend wie viele Menschen falsch über das Gesetz informiert sind.

ps1980  23.06.2017, 09:22

Ja, das finde ich auch erschreckend.

CubeMonsterLP  05.01.2018, 12:41

jap, das ist echt schlimm... gerade wenn man das dann hier reinschreibt

Darf man.