Darf man Lieder umschreiben und aufführen?

2 Antworten

Da du kein Geld damit machst, denke ich wird das egal sein.. gibt genug Leute die sogar das original Lied covern.. also denke das wird kein Problem sein. ;)

Für den Text gilt UrhG Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen:
"Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. (...)"

Eine Ausnahme wird in § 24 erwähnt:

"(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden."

Dies gilt aber keinesfalls für die Musik, sagt Absatz 2 ebenda:

"(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird."

Den Unterschied zwischen § 23 und § 24 erläutert diese Website: http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz

Gruß aus Berlin, Gerd