Darf man einen Verstorbenen nur weil er Hartz Iv Empfänger war, anonym beerdigen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hier steht alles zum Sozialbegräbnis: http://www.postmortal.de/Recht/JuristischerDiskurs/Kostentragungspflicht-P15BSHG/kostentragungspflicht-p15bshg.html#muellerbeitrag Soweit ich informiert bin, muss eine Erdbestattung nur übernommen werden, wenn dies der Verstorbene testamentarisch verfügt hat. Ansonsten wird, weil billiger, eine Urnenbestattung vorgenommen. Aber, wie du hier lesen kannst, müssen zumindest auch die Kosten für ein Holzkreuz übernommen werden, auf einer anonymen Bestattung kann das Sozialamt nicht bestehen. Diese kommt vor allem bei Verstorbenen in Frage, die keine Angehörigen mehr haben, die das Grab pflegen.

Das Sozialamt muss auch ohne Verfügung des Verstorbenen eine Erdbestattung übernehmen :-)

Persönlich so erlebt und seit Jahren beruflich...

(hier ist es aber wie in vielen Sachen von Stadt zu Stadt verschieden)

Hallo,

die Familie kann sich beim Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme holen. Sozialämter sind verpflichtet (wenn kein geld da ist oder ein geringes Einkommen vorhanden ist) eine würdige Bestattung zu bezahlen.

Dazu zählen auch ein Urnengrab oder sogar eine Erdbestattung wird bezahlt. Sicher zahlen sie auch nicht alles, bei uns wird zum beispiel eine Trauerfeier auf dem Friedhof nicht bezahlt, für eine im Bestattungsinstitut gibt es einen Festsatz. Auch eine Trauerrede wird nicht gezahlt, ebenso nicht schwarze Kleidung und solche Sachen.

Auch gibt es bei uns Zuschüsse zu einem Grabstein.

Bei uns schreibe ich deswegen, weil dies von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist, zumindest was einzelne Posten angeht, aber das eine würdevolle Bestattung gezahlt wird, das ist in ganz Deutschland gleich!

Aber niemand muß anonym bestattet werden, es sei denn es kümmert sich in der Familie niemand darum, dann wird von Amts wegen anonym bestattet.

Was ist an einer Feuerbestattung unwürdig? Und wieso braucht es einen Ort der Erinnerung?

Eine Sterbegeldversicherung, die eine Wahlgrabstätte und Grabstein finanziert, bekommt man schon für wenige Euro im Monat bezahlt - wie möchtest du denn einmal beigesetzt werden?

Das der Sozialhilfeträger mancher Gemeinde auch hier hier keine Mittel erübrigen kann, um die Wünsche der mittellosen Angehörigen zu erfüllen, ist doch mnachvollziehbar

Die Angehörigen haben die Bestattungspflicht. Wenn sie das nicht leisten können, wird der Staat natürlich die kostengünstigste Möglichkeit wählen. Es nützt ja auch nichts eine Grabstelle aus öffentlichen Mitteln zu bezahlen und anschließend ist die Möglichkeit nicht gegeben, diese Stelle auch zu pflegen.

So traurig es auch ist: Sterben kostet Geld. Und wenn man das nicht aufbringen kann, so gibt es eben auch keine entsprechende Beerdigung. Einfach mal nachfragen: Vielleicht gibt es irgendwo Zuschüsse.