Darf man einen Menschen schlagen wenn er mich bedroht?
7 Antworten
Ja, da Bedrohung bereits ein Angriff ist und bei einer Drohung ein rechtswidriger Angriff bevorsteht. Dadurch ist die Tat durch Notwehr gedeckt. ( meistens )
Wenn es nur eine Verbale Drohung ist nein, wenn die Person jedoch dir zu nahe kommt oder gar dich anfasst darfst du sie schlagen
Klar, aber es ist ein Unterschied ob etwas erlaubt ist, und wie es dann vor dem Richter ausschaut. Und beim einen Richter heißt es Fäuste rechtfertigen sich mit einer Schusswaffe zu wehren und beim anderen kommt man mit Pfefferspray nicht durch obwohl der andere ein Dolch hatte.
Ja.
Im Rahmen von Notwehr.
Jo. Notwehr heißt das.
Wenn nur verbal nein, wenn physisch ja
"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden." D.h. wenn man's auch ohne schlagen lösen kann, ist's nach wie vor verboten, und solange nicht zu 100% klar ist, dass der andere zuschlägt, kloppt man nicht drauf los
Ich weiß nicht woher du diese Definition von Notwehr hast, hier aber die richtige: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Ich habe nie behauptet, dass das die Definition von Notwehr ist, das ist die Definition eines rechtfertigendes Notstand es, 2 Nummern weiter als die Notwehr
Aber du brauchst dich nicht mit dem rechtfertigenden Notstand zu rechtfertigen, weil du eine legale Handlung durchgeführt hast, nähmlich die Notwehr. Ich verstehe nicht warum du einen Notstand hier benötigst.
Notwehr darfst du nur ausführen, wenn der rechtfertigende Notstand eintritt
Und es kam: …
…nie wieder eine Antwort… So viel zum „rechtfertigende Notstand“ xD
Ja wer hat jetzt wohl recht (:
Auch verbale Angriffe können durch Notwehr gedeckt sein.