Darf man ein Wespennest selbst entfernen?

8 Antworten

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Dafür ist der Vermieter zuständig.

https://www.rentokil.de/rechtstipps-und-steuer/kosten-kammerjaeger/

Wichtig: schriftlich Problem "melden" und eine Frist (z.B. 14 Tage) setzen. Auch auf einer schriftlichen Ablehung bestehen, und im Zweifel zu einer Beratungsstelle gehen. (Mieterverein kostet, Sozialberatungen und Verbraucherzentrale sind meist kostenlos)

Eine schnelle, preiswerte und konfliktfreie Lösung wäre aber auch das Anbringen eines Insektennetzes/ Fliegengitters - die Klebevariante gibt es sogar im Euroshop, der Einbau dauert 5 Minuten und sollte dann für den Rest des Jahres schützen.

https://www.t-online.de/heim-garten/wohnen/id_63420312/fliegengitter-anbringen-insektenschutz-fuer-alle-fenster-und-tueren.html

Im Herbst sterben die Tiere und das Problem löst sich von selbst...

In einigen Fällen müssen die Kosten für die Beseitigung des Wespennests vom Vermieter getragen werden. Dieser Anspruch besteht allerdings nur, wenn Sie durch das Nest erheblich beeinträchtigt oder gesundheitlich gefährdet werden. Diese Beeinträchtigung ist nicht gegeben, wenn das Wespennest zu weit vom Haus entfernt oder wenn es verlassen ist.

Der Vermieter ist zuständig

Forder ihn schriftlich auf mit Fristsetzung sich zu kümmern!

Ja, Wespen stehen unter Naturschutz. Daher dürften sie eigentlich gar nicht entfernt werden.

Wenn sie aber potentiell gefährlich werden könnten (also eigentlich fast immer) dann darf man die Nester schon entfernen.

Dafür bist aber du verantwortlich. Wenn du es also selbst nicht kannst, dann ist es in deiner Verantwortung (deiner Finanzierung) jemanden dafür kommen zu lassen.