Darf man ein Schweizer Taschenmesser rechtlich in der Öffentlichkeit mitführen?

4 Antworten

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Ja,das darf man:

  • Geführt werden dürfen weiterhin „normale Taschenmesser“ (Schweizer Messer alter Bauart, pp.) und feststehende Messer bis 12 cm Klingenlänge (z. B. klassisches Fahrtenmesser), soweit sie keine Waffenklingen (z. B. Dolchklinge) aufweisen.

http://www.bundespolizeigewerkschaft.de/wrecht/waffenrecht/index.html

Alle sog. Fingernagelmodelle sind erlaubt - die Messer mit Einhandklingenbedienung ( Soldatenmesser etc.) unterliegen dem grundsätzlichen Führverbot.

Ja das darf man, bei uns haben schon Kinder ein Taschenmesser bei den Pfadfindern, beim Wandern etc., auch ohne Etui.

Du darfst ein schweizer Messer in der Regel in der Öffentlichkeit mitführen. Es handelt sich um ein Werkzeug, nicht um eine Waffe.