Darf man die Sachen, die man beim Bund bekommen hat nach dem Wehrdienst behalten?

4 Antworten

Schuhe nicht unbedingt, aber Socken und Unterwäsche.

Da ich nur selten Olivgrün tragen musste, hatte ich viele Diensthemden als Eigentum. Außerdem war ich Selbsteinkleider, daher durfte ich meine Ausgehuniform und den Sommermantel und die Schirmmütze ebenfalls behalten.

Und da ich nach der aktiven Dienstzeit weiter auf eine BW-Schule ging, habe ich meinen Kollegen mit 'Ersatzteilen' helfen können, als sie zur Auskleidung mussten.

klar die musst du sogar behalten, damit du Klamotten hast fals sie dich wieder einziehen müssen, z.B bei Krieg

Also ... Behalten darfst du die Stiefel, die Turnschuhe, die Lackschuhe, die Badehose, die Unterwäsche (vorausgesetzt du nimmst sie, hast aber auch die Möglichkeit deine eigene zu tragen und dir das 'Nichtnehmen' der Bund-Unterwäsche bezahlen zu lassen), die langen Unterhosen, die Socken, die Pullover (oder Langarmunterhemd), sowie die T-Shirts, dazu kommen noch die Hundemarken und die Erste-Hilfe-Päckchen, sowie alles, was du dir in der Zeit selbst gekauft hast natürlich. Alles andere muss wieder abgegeben werden.

Danke für diese Aussage.Aber darf man die Überlebensmesser auch behalten? Weil mein Vater hatte damals dann 5 Stück davon mit nachbauen geschleppt

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Die Schuhe ja. Aber den rest wirt du am ende wieder abgeben!