Darf man Blaulichter im Auto haben?

5 Antworten

Blaulicht darf er nur benutzen, wenn er eine Erlaubnis dazu hat.

Die bekommt er vielleicht, wenn er ein "hohes" Tier bei der Feuerwehr ist.

Das ist auch noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Ist es ganz sicher nicht, denn das ist in der StVO ganz genau geregelt! (oder StVZO)

@AssassineConno2

Was soll deine Bemerkung? Du weißt noch nicht mal wo das geregelt ist, machst aber hier dicke Backen.

StVO §§ 35 und 38

http://www.feuerwehr-piflas.de/index.php/buergerinformationen/buerger-informationen/260-warum-faehrt-die-feuerwehr-auch-nachts-mit-martinshorn

So dürfen z.b. Notfallmanager der DB AG im Einsatz Blaulicht führen.

Bei Verkehrsbetrieben die vornehmlich den Stadtverkehr abwickeln,  werden die vergleichbaren Aufgaben durch die Betriebsaufsicht wahrgenommen. Die Betriebsaufsicht verfügt wie der Notfallmanager über ein Unfallhilfsfahrzeug mit Sondersignalen (Blaulicht).

Also halt den Ball flach!

@hauseltr

AssassineConno2 hat mit seinem Einwand aber völlig recht.

Den § 35 StVO, der die Richtigkeit der Aussage von AssassineConno2 belegt hast Du ja bereits selber angeführt:

Dort steht doch ganz klar:

****************************************************************************

§ 38 StVO - Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

****************************************************************************

Der Privat - Wagen vom Fragesteller ist aber ganz sicher nicht mit einem Blaulicht ausgestattet. Kein TÜV in Deutschland würde ein Blaulicht in einem Privatwagen als zugelassene Ausstattung eintragen.

Und Dein Beispiel:

So dürfen z.b. Notfallmanager der DB AG im Einsatz Blaulicht führen.

Völlig richtig, das dürfen sie und zwar dürfen sie das, weil sie nicht mit einem Privatwagen mit selbst besorgten Blaulicht zum Einsatzort fahren, sondern weil ihnen ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt wird, welches nicht nur mit einem Blaulicht, sondern auch mit einem Martinshorn ausgestattet ist.

Hallo Vaniz,

fraglich ist zwar, ob das die Polizei beanstanden würde, wenn ein Feuerwehrmann zum Gerätehaus oder direkt zum Einsatzort fährt und dabei mit einem Blaulicht davor warnt, dass er gem. § 35 StVO Sonderrechte in Anspruch nimmt.

Aber die Frage, ob er das auch vom Gesetz her darf, ist dieses ganz klar zu verneinen.

Das Gesetz sagt dazu folgendes:

***************************************************************************************

§ 38 StVO - Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(2) Blaues Blinklicht allein

darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen

und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

***************************************************************************************

Ein Verstoß hiergegen wird allerdings nur recht milde geahndet. Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht hierfür folgenden Bußgeldbescheid vor:

***************************************************************************************

Tatbestandsnummer: 138100

Tatvorwurf: Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht oder blaues   Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 38 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 134 BKat

Verwarnungsgeld: 20,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

***************************************************************************************

Deinem Freund sollte aber vor allem eines klar sein.

Verursacht er bei einer Fahrt mit Sonderrechten gem. 35 StVO einen Verkehrsunfall, wird er die Schuld an dem Unfall bekommen und sich eben nicht auf den § 35 StVO berufen können, denn Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Ist es zu einem Unfall gekommen, wird man ihm unterstellen, dass er sich daran eben nicht gehalten hat.

Seine Haftpflichtversicherung wird zwar den Schaden am anderen Fahrzeug übernehmen, wird ihm aber in der Versicherung hochstufen.

Den Schaden an seinem Fahrzeug wird er vermutlich nicht einmal durch eine Vollkaskoversicherung ersetzt bekommen, denn man wird ihm eine Obliegenheitsverletzung vorwerfen, wenn er das Fahrzeug für andere Zwecke als Privatbenutzung verwendet.

Schöne Grüße
TheGrow

Ja nur 20 Euro Geldstrafe bei Verwendung! Hab mal einen netten Vergleich gesehen das es mit Blaulicht die billigste Variante ist auf der Autobahn zu heizen! Billiger als mit Fernlicht nötigen oder rechts zu überholen!!!!

ABER SOLLTE NATÜRLICH KEINER MACHEN!!!!!!

@bluetiger2

Ja nur 20 Euro Geldstrafe bei Verwendung! Hab mal einen netten Vergleich gesehen das es mit Blaulicht die billigste Variante ist auf der Autobahn zu heizen! Billiger als mit Fernlicht nötigen oder rechts zu überholen!!!!

Diese Aussage ist sehr mit Vorsicht zu genießen.

Wer durch die Verwendung des Blaulichts den Eindruck erweckt es nähert sich ein Polizeifahrzeug und dass diesem Polizeifahrzeug freie Bahn zu schaffen ist, muss mit einer Verurteilung wegen Amtsanmaßung rechnen.

Im Fall des folgenden Artikels, hat dem Fahrer der Spaß die Summe von 3000,00 Euro gekostet.

http://www.auto-service.de/news/2014/26288-unerlaubt-blaulicht-unterwegs-hobby-polizist-3000-euro-strafe-zahlen.html

Im Fall des Fragestellers dürfte das natürlich nicht zutreffen. Er gehört zu dem Personenkreis, der Sonderrechte auch privat in Anspruch nehmen darf, wenn er um Menschenleben zu retten von den Regeln der StVO abweicht. Wenn er zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer auf sich mit einem Blaulicht aufmerksam macht, wird man ihm keine Amtsanmaßung vorwerfen können.

darf man definitiv nicht 

Nein darf man nicht.

In der StV(Z)O ist geregelt wer dieses nutzen/haben darf.

Er wird schon eine Berechtigung dafür haben. 

wo steht das, dass er es darf?