Darf man Bilder für den privaten Gebrauch speichern?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das erlaubt dir § 53 UrhG. Es ist zulässig eine Vervielfältigung vorzunehmen, wenn dies für private Zwecke ist, die Quelle nicht rechtswidrig hergestellt und die Vorlage nicht unrechtmäßig veröffentlicht ist.

Du darfst dann quasi damit machen was du möchtest, sofern es nicht an die Öffentlichkeit gelangt. Öffentlich ist im Sinne des UrhG (§ 15 Abs.3 UrhG) :

  • Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.

Hier findest du alles zum Thema speichern und verändern von Bildern, Texten und dem Urheberrechtsgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG000401377

Also speichern ja, bearbeiten ohne Einwilligung des Urhebers nicht, wenn ich das richtig verstehe :)

Du darfst das ganze in deinem stillen Kämmerlein auch bearbeiten so viel du willst, problematisch wird es erst wenn du das ganze veröffentlichen willst.

Nein, das ist kein Problem. Für den Privat gebrauch darfst du dir das Downloaden.

THEORETISCH ist es verboten, aber niemanden interessierts und niemand wird es nachprüfen.

Ja aber ich habe gelesen das es nur dann verboten ist wenn man die Bilder dann irgendwie auf einer anderen Internetseite z.B bei Facebook veröffentlicht ohne das uhrheberrecht zu haben?!

ES ist NICHT Verboten. Es geht bei allem in Urheberrecht um die Veröffentlichung. Wenn ich ein Bild aus dem Internet ausdrucke und bei mir die Zimmerwand hänge dann ist das erlaubt. Das einzige was verboten ist ist der Download von Inhalten aus offensichtlich illegalen Quellen.

Das ist erlaubt.