Darf man bei Harz4 höchstens 6 Monate krank sein pro Jahr oder ist damit die komplette Dauer gemeint in der man Alg II bezieht?
Bei Harz 4 darf man höchsten 6 Monate krank sein. Ich weiß aber nicht ob hierbei die Krankheitstage pro Jahr gezählt werden oder über einen längeren Zeitraum.
3 Antworten

Anspruch auf Leistungen bestehen langfristig nur, wenn Leistungsbeziehende dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen.
Ist ein Leistungsbezieher "dauerhaft" erkrankt - erwerbsunfähig ist, so steht er/sie erkennbar nicht mehr dem Markt zur Verfügung und rutscht dann in die "Sozialhilfe - sprich hat Anspruch auf Leistungen nach SGB XII.

Diese #Aussage stimmt nur bedingt, denn der Amtsarzt muss Erwerbsunfähigkeit feststellen. Solange dies nicht der Fall ist, muss Alg2 weitergezahlt werden

Auf Dauer muss man für das ALG - 2 arbeitsfähig sein !
Du darfst also im Regelfall nicht durchgehend länger als 6 Monate am Stück arbeitsunfähig sein, dann könnte das Jobcenter dann deine Arbeitsfähigkeit prüfen lassen.
Dann wäre im schlimmsten Fall nicht mehr das Jobcenter nach dem SGB - ll, sondern dann das Sozialamt nach dem SGB - Xll für dich zuständig, an der Höhe des Grundbedarfs würde das aber nichts ändern.

Nein kann man so nicht genau sagen. Solange eine Krankmeldung vorliegt kann man Alg2 beziehen.
Das Jobcenter wird allerdings bei längerer Arbeitsunfähigkeit prüfen, ob über haupt noch Erwerbsfähigkeit vorliegt. Solange dies der Fall ist,muss trotz arbeitsunfähigkeit Alg2 gezahlt werden.. Entscheiden bei dieser Aussage ist, was der Amtsarzt sagt, nur kann dieser den behandelnden Arzt nicht zwingen, trotz der Aussage zur Erwerbsfähigkeit, keine AU-Bescheinigung mehr ausstellen.
Das beantwortet meine Frage nicht!