Darf man bei Halloween Hitlerkostüm tragen?

16 Antworten

Das oeffentliche zur Schau stellen von Abzeichen der Zeit des Nationalsozialismus ist illegal und kann dir ueble Anzeigen und Gerichtsverfahren einbringen. Die uniform kannst du anziehen, den Bart kannst Du anpappen - aber keine Hakenkreuze, PArteiabzeichen, SS-Abzeichen, kein Sieg-Heil rufen, keinen Arm hochrecken uswusw Dieses gesetz gilt uebrigens nur in Deutschland (soweit ich weiss). z.B. in Australien, GB, USA usw kannst du Deine Geschmacklosigkeit offen zur Schau stellen ;o)

Ansonsten moechte ich dir sagen, dass Du spinnst - seien wir froh, dass der S,,,s erstens vorbei ist und hoffen wir zweitens, dass das nicht wieder vorkommt. Oder waerest Du noch stolz darauf, Dich als Anstifter zum millionenfachen Mord zu verkleiden? Selbst zu Halloween....nee Danke.

Fank

In jedem Land auf diesem Planeten außer in Deutschland sind Hakenkreuze erlaubt. In Deutschland sind Hakenkreuze nur in Lehrbüchern erlaubt.

Und in Museen!

bei uns sind die h akenkreuze auch verboten, wenn man sie mit h itler in verbringung sehen kan. nimmt man zum beispiel ein umgekehrtes bedeutet es was anderes ( keine ahnung mehr was) und ist nicht strafbar (Schwiiz)

@Chlee

es war ursprünglich das sonnenrad... aber ich kommentierte bereits hier an anderer stelle - zauberlehrling... "ach ich armer, seht, was mach ich bloss? - die geister, die ich rief, werd ich nun nicht los..."

den tell kann ich leider nüts und dös isch soo schad... hilfscht mir uff de sprüng?

und in Filmen

eigendlich war das hakenkreuz ein glückssymbol (svastika) ich hzätte keine probleme damit...

Nein, die gespiegelte Version des Hakenkreuzes wäre ein Glückssymbol

Überall auf der Welt ja, außer in Deutschland, dort ist es vom Grundgesetz verboten.

Nicht vom Grundgesetz, das Verbot steht im Strafgesetzbuch:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86a.html

@PatrickLassan

Gut. Im StGB steht zwar auch nochmal etwas in der Hinsicht drinnen, aber ich verweise auf Teile der Überschrift "verfassungswidriger Organisationen".

@NochnIngenieur

Gut. Im StGB steht zwar auch nochmal etwas in der Hinsicht drinnen, aber ich verweise auf Teile der Überschrift "verfassungswidriger Organisationen".



d.h. ohne Verfassing keine "verfassungswidrigen Organisationen".