Darf man Auto Rückleuchten Lasieren und was sagt der TÜV?

3 Antworten

Nein die Rückleuchten unterliegen wie alle anderen lichttechnischen Einrichtungen an einem KFZ einer ABG, durch Änderungen an den Leuchten erlischt diese ABG.

Super Idee, der TÜV wird begeistert sein, nämlich genau dann wenn er deine Plakette abkratzt und keine neue drauf klebt. 

Mal ganz ehrlich, das ganze cool aussehen ist ja schön und gut, aber in erster Linie sollte die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet sein. 

Nicht ohne Grund sind die ganzen Lasuren im Bereich der StVZO verboten. 

Nein, darfst du nicht. Die Dinger sind Bauartgeprüft und dürfen nicht verändert werden.