Darf man Audiodateien mit Stimmen von fremden auf Youtube stellen?

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§ 201 StGB - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

  1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
  2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

  1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
  2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

Es gibt ein Recht auf das gesprochene Wort Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG - deshalb sind Audiobeweise vor Gericht unzulässig, wenn der Betroffene nicht darüber informiert wurde.

Es ist nicht erlaubt ohne Zustimmung der Person Audioaufzeichnungen vorzunehmen - geschweigedem diese zu veröffentlichen

Es gibt viele derarte Videos und Tonbandaufnahmen bei youtube zu betrachten. Ich gehe nicht davon aus, dass jeder von den Betroffenen gefragt wurde, ob er seine Erlaubnis dazu gibt.

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Dennoch ist es rechtlich verboten, solang man eben nicht über diese Einwilligung aller Beteidigten verfügt. Selbst bei Telefonaten oder sontigen Gesprächen, muss man seine Erlaubnis geben, dass Gespräch überhaupt mitzuschneiden. Da ist die Veröffentlichung solcher Mitschnitte erst recht mit Sicherheit nicht erlaubt!

Wenn die Stimme erkannt werden kann, dann darf man das nicht. Es ist weniger das Recht auf die eigene Stimme, sondern mehr der Schutz der Person und ihrer Würde, um den es da geht. Wer möchte schon öffentlich und ohne sein Wissen bloßgestellt werden?

Weswegen ? Was ist wenn ich es trotzdem reinstelle UND daraus keine Rückschlüsse auf die Person zu ziehen sind ?

Wenn er/sie es sagt würde ich es natürlich löschen, würden aber so eventuell rechtliche Konsequenzen drohen ?

@driverdude289

Ja, das wäre der Fall. Sowohl strafrechtliche (vgl. meinen Beitrag) als auch zivilrechtliche Konsequenzen könnten auf dich zukommen. Erstere mit Geld- oder Freiheitsstrafe, letztere mit Unterlassungserklärungen und hohen Geldforderungen.

ich glaub mal nein wegen datenschutz aber viele stellen telefonverarsche auf youtube (sag mir den link wenn du deine hochlädst pls ;)