darf man als minderjährige in eine normale WG ziehen?

6 Antworten

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Die Rechtsfrage ist nicht so, wie hier von einigen Antwortern dargestellt wird. Du kannst einen Mietvertrag als Minderjähriger abschließen, der bedarf jedoch der Genehmigung deiner Erziehungsberechtigten. Ob der Vermieter mit dir als Minderjährigen einen Mietvertrag abschließen will, kann ich nicht beurteilen. Da es verschiedene Arten von Wohngemeinschaften gibt, muss dieser Schritt gut abgewogen werden. Keinesfalls würde ich empfehlen, als Hauptmieter in eine WG einzutreten, weil die Haftung dann auf dich durchgreifen könnte. Das nehmen dir deine Eltern nicht ab. Innerhalb der WG müssen Vereinbarungen geschlossen werden, die die Nutzung der Sozialräume und der Elektroenergie, ev. Telekommunikation und TV betreffen, auch diesen Verträgen müssen die Eltern zustimmen. Für weitere Frage stehe ich zur Verfügung.MfG

Das ginge mit Einverständnis der Eltern, allerdings müßtest Du da auch erst mal jemanden finden. Warum lehnst Du betreutes Wohnen oder ein Wohnheim ab? Das wäre doch auch eine möglichkeit, wenn Dir Deine Schule so wichtig ist. Oder rede noch mal mit Deiner Mutter, ob sich ein solcher Umzug nicht um ein Jahr verschieben laesst Dir zuliebe.

Ansonsten kannst Du dich mal ans Jugendamt wenden, ob die Dir eine Möglichkeit vorschlagen können. Gibt es keine befreundete Familie oder gute Freundin, wo Du gegen Entgelt wohnen könntest über die Woche während Du Schule hast. Was ist mit Oma/Opa, könnten die dich nicht über die Woche aufnehmen?

Auf alle Fälle brauchst Du jemanden, der bereit ist, sich auch mal um Dich zu kümmern und zusehen, dass alles normal läuft für ein 15 jähriges Mädchen.

meine großeltern leben in polen, bei freunden wohnen möchte ich aus prinzip nicht, ich spiel immer die babysitterin für die und auf dauer währs zu stressig.^^ naja, die sache hat sich erledigt :) trotzdem danke :)

Noch hast Du Erziehungsberechtigte, die nehmen Dir die Entscheidung gerne ab...

In eine WG kannst du nur mit ZUstimmung deiner Eltern ziehen (die diese natürlich auch bezahlen müssten). Außerdem dürfte es ein Problem geben dafür entsprechende Mitbewohner zu finden.

zustimmung der eltern ist klar^^ zahlen würde es mein opa.

ganz einfach bis 18 hast du nichts zu melden,nur mit einwilligung der eltern

das stimmt nicht ganz, ich hab ja auch meine rechte aber in sachen wohnen hab ich ja wenig zu melden, das stimmt. einwilligung der eltern ist ja eh klar, mir gehts ja eh darum ob das überhaubt geht.

@Roky320

sicher aber nur wenn sie einwilligen