Darf Jugendamt die Kinder einfach so wegnehmen?

7 Antworten

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Nein, so einfach ist das nicht. Die Mutter müsste sich schon viel zu SChulden kommen lassen um das Sorgerecht zu verlieren. Und da deine Freundin schon 14 ist darf sie schon viel mitreden bei wem sie leben will. Und so arg das die die Mutter gar nicht mehr sehen darf, da müsste die Mutter wirklich schon heftigst drauf losgeprügelt haben. Also nur Mut so einfach und schnell geht das alles nicht. Übringens: Wenn die Mutter wirklich überfordert ist: Es ist keine Schande hilfe vom Jugendamt anzunehmen. Bevor die Sache eskaliert. Die wollen wirklich helfen.

Das Jugendamt prüft schon genauer, bevor sie dem Gericht empfiehlt, das Sorgerecht zu ändern. Aber vielleicht sind sie ja wirklich beim Vater besser aufgehoben, wenn die Mutter überfordert ist. Vielleicht kann Deine Freundin als älteste bei der Mutter bleiben, sie hat auch ein Mitspracherecht, und die jüngeren kommen zum Vater. Schließlich ist er der Vater und liebt seine Kinder auch.

wenn der vater das fordert und bereits das jugendamt involviert ist, dann hat deine freundin da nix mit zu melden. wenn das gericht der mutter das sorgerecht entzieht, dann muss sie zum vater ziehen, egal ob ihr das schmeckt oder nicht. immerhin hat die mutter die kinder vernachlässigt.

sie kann allerdings weiterhin ihre mutter sehen, wenn das gericht es erlaubt. wie das gestaltet wird, entscheidet dann der vater.

Deine Freundin ist alt genug um selbst zu entscheiden bei wem sie leben möchte. Das Jugendamt kann die Kinder nur mit einem richterlichen Beschluß der Mutter wegnehmen. Ein solcher Beschluß ergeht aber nur dann, wenn das Kindeswohl akut gefährdet ist.

das jugendamt nimmt auch nix weg. der vater beantragt gerade das alleinige sorgerecht, weil die mutter das kindeswohl gefährdet. hier ist kein mitspracherecht irgendwelcher kinder involviert. etnweder also hat das jugendamt bereits eine entscheidung getroffen und steht zum wohle der kinder auf der seite des vaters oder es weiß noch keiner was. sollte kv das sorgerecht haben, gehen die kinder sofort auf ihn über und in seinen haushalt.

@nanadann

Absolut unsinniger Kommentar.

Mit 14 hat sie ein gesetzlich festegelegtes Mitspracherecht.

Es ist recht unwahrscheinlich, dass sie gegen ihren Willen zum Vater verbracht wird. Und nicht mehr sehen geht schon mal überhaupt nicht.
Das kann das Jugendamt auch gar nicht ohne Gerichtsbeschluss.

Das alleinige Sorgerecht bekommt man nur noch dann, wenn das Kind mißhandelt oder mißbraucht wird.

Normalerweise bekommt eine überforderte Mutter vom Jugendamt eine Familienhelferin, mit dieser bespricht sie dann schwierige Situationen in der Erziehung.

Wie sieht denn diese "Überforderung" der Mutter aus?

wenn bereits das jugendamt involviert ist und die kinder vernachlässigt sind, dann geht das sorgerecht sehr schnell mal auf den vater über. der wille des kindes ist dabei irrelevant. weigert sie sich zum vater zu gehen, kommt sie halt ins heim. ob die mutter gesehen wird, entscheidet der vater und im notfall das gericht ob es dem kindeswohl dient den umgang weiter laufen zu lassen.

@nanadann

Das geht nur bei Kindern.
Bei Jugendlichen kann das Jugendamt eh nicht, aber auch das Familiengericht ist hier sehr beschränkt in seinen Möglichkeiten.

§ 1671 Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern

(1) Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit 1. der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, das Kind hat das 14. Lebensjahr vollendet und widerspricht der Übertragung, oder