Darf Jobcenter für mich Bafög beantragen?
Im Grunde studiere ich seit einigen Monaten und arbeite nebenbei. Meine Familie bezieht Hartz IV, jedoch erhalte ich natürlich nichts und was ich verdiene wird zusättlich noch einmal von meinen Eltern abgezogen. Ich kann mich ja auch nicht von Jobcenter abmelden, da ich u25 bin.
So, jetzt habe ich von Jobcenter einen Brief erhalten, dass sie die Bafög Bescheide von mir anfordern. Ich habe daraufhin geantwortet dass ich keine habe und dass ich auch nicht vorhabe Bafög zu beantragen, mein Lohn reicht mir nämlich aus. In einem nachfolgenden Brief hat Jobcenter dann angegeben dass ich dazu verpflichet sei. Und wenn ich Bafög nicht beantrage, hätte Jobcenter das Recht in meinem Namen Bafög für mich zu beantragen. Mir geht es einfach darum dass ich mit meinem Lohn zurechtkomme. Und wenn ich Bafög beziehen würde, zieht Jobcenter ja das Meiste ab. Studentenbafög müsste ich irgendwann auch zurückzahlen, daher lohnt es sich für mich überhaupt nicht und dass wollen die nicht verstehen.
Mich interessiert, inwiefern die das wirklich machen dürfen. Von Jobcenter wurde ich früher schonmal verarscht. Die haben mir im Namen meiner Bafög Beraterin einen Brief gedchickt dass ich Bafög beantragen muss, sogar mit ihrem Namen für sie unterzeichnet. Die wusste dann von nichts als ich sie befragt habe.
5 Antworten

Vorrangig zustehende Leistungen müssen beantragt werden, gehört zur Mitwirkungspflicht, machst Du das nicht, kann das Jobcenter das in Vertretung für dich machen.
Was muss denn insgesamt für die Warmmiete gezahlt werden, wie viele Personen inkl.dir leben im Haushalt und was verdienst Du im Monat ?

ALG-II ist eine nachrangige Leistung gegenüber allen anderen Einnahmemöglichkeiten. Du mußt, im Rahmen Deiner Mitwirkungspflicht, BAföG beantragen, da das eben vorrangig ist.
Wenn Du das nicht selbst machst, greift § 5 (3) SGB II:
"Stellen Leistungsberechtigte trotz Aufforderung einen erforderlichen Antrag auf Leistungen eines anderen Trägers nicht, können die Leistungsträger nach diesem Buch den Antrag stellen sowie Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einlegen. Der Ablauf von Fristen, die ohne Verschulden der Leistungsträger nach diesem Buch verstrichen sind, wirkt nicht gegen die Leistungsträger nach diesem Buch; dies gilt nicht für Verfahrensfristen, soweit die Leistungsträger nach diesem Buch das Verfahren selbst betreiben. Wird eine Leistung aufgrund eines Antrages nach Satz 1 von einem anderen Träger nach § 66 des Ersten Buches bestandskräftig entzogen oder versagt, sind die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch ganz oder teilweise so lange zu entziehen oder zu versagen, bis die leistungsberechtigte Person ihrer Verpflichtung nach den §§ 60 bis 64 des Ersten Buches gegenüber dem anderen Träger nachgekommen ist. Eine Entziehung oder Versagung nach Satz 3 ist nur möglich, wenn die leistungsberechtigte Person vom zuständigen Leistungsträger nach diesem Buch zuvor schriftlich auf diese Folgen hingewiesen wurde. Wird die Mitwirkung gegenüber dem anderen Träger nachgeholt, ist die Versagung oder Entziehung rückwirkend aufzuheben. Die Sätze 3 bis 5 gelten nicht für die vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters."
Das hat das Jobcenter Dir ja jetzt angekündigt.
- Um eine etwaige (vorübergehende) Leistungseinstellung zu vermeiden, solltest Du das umgehend selbst beantragen.
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Ich kann mich ja auch nicht von Jobcenter abmelden, da ich u25 bin.
Du kannst jederzeit ausziehen - nur dann bekommst Du kein ALG-II, keine Erstausstattung oder Umzugskostenbeihilfe.

Im Grunde studiere ich seit einigen Monaten und arbeite nebenbei. Meine Familie bezieht Hartz IV, jedoch erhalte ich natürlich nichts und was ich verdiene wird zusättlich noch einmal von meinen Eltern abgezogen. Ich kann mich ja auch nicht von Jobcenter abmelden, da ich u25 bin.
Das ist Kuddelmuddel.
Dein Einkommen müßte auf Dein ALG 2 angerechnet werden, falls Du welches beziehst. Andernfalls läuft etwas falsch.
Ich gehe mal davon aus, daß Deine Eltern ALG 2 für Dich bekommen, und insofern ergäbe die Forderung des Jobcenters nach dem BAföG - Antrag schon Sinn, da BAföG Vorrang vor ALG 2 hat.
Das Jobcenter meldet Dich sozusagen automatisch ab, wenn der anrechenbare Teil Deines Einkommens Deinen gesetzlichen sog. Bedarf übersteigt.
Wie studiert man "im Grunde"? :)

BAFöG ist eine dem Alg II vorrangige Leistung. Dein "Lohn" reicht ja auch nur aus, weil das Jobcenter aufstockt. Du hast BAFöG zu beantragen!

Ich kann mich ja auch nicht von Jobcenter abmelden, da ich u25 bin.
Hä..? Klar kannst du das? Es gibt doch kein mindestalter ab wann man erst sich irgendwo von einem sozialen Dienst in deutschland abmelden darf.
In einem nachfolgenden Brief hat Jobcenter dann angegeben dass ich dazu verpflichet sei. Und wenn ich Bafög nicht beantrage, hätte Jobcenter das Recht in meinem Namen Bafög für mich zu beantragen
Sag mal bist du in irgendeinem scamladen? XD Sowas bringt das jobcenter doch nich

So einfach ist das nicht, dafür müsste sie ausziehen oder eben die komplette BG verzichten, das werden sie aber nicht machen.

Ich hatte mal versucht mich abzumelden weil ich ja eh nichts erhalte. Da hieß es ich wäre nur teils abgemeldet in dem Sinne dass ich keine Leistung beziehen kann aber weiterhin an das Jobcenter gebunden bin weil ich noch keine 25 bin🤷♀️

dass ich keine Leistung beziehen kann aber weiterhin an das Jobcenter gebunden bin weil ich noch keine 25 bin🤷♀️
Das is absolut gelogen

Wie genau sieht es eig mit dem Ausziehen aus? Wäre ich dann endgültig frei von JC und wenn ich dann Studentenbafög beantragen würde, hätte das Jobcenter anspruch auf Teile davon?

Wenn du ausziehst bist du nicht mehr in der BG. Deine Eltern bekommen dann aber auch keine Leistungen für dich. Du musst als Kind für deine Eltern nicht aufkommen, also wird dann natürlich auch nichts angerechnet, da es für dich auch keine Leistungen mehr gibt.
Doch, bringt es. Das Jobcenter will nicht weiter Leistungen für sie bezahlen, da sie ja ggf Anspruch auf BAföG hat und das ist nunmal vorrangig. Sie ist nach § 12a SGB II verpflichtet, diese zu beantragen. Ich weiß nicht mehr genau welcher Paragraf, aber es steht auch klar im SGB, dass das Jobcenter dazu berechtigt ist.