Darf ich während der Privatinsolvenz einen Bausparvertrag mit den Einzahlungen der VL abschließen?

6 Antworten

Hallo Candlejack,

ich verstehe zwar vielleicht diese Abkürzungen nicht, aber ich habe zumindest praktische Erfahrungen was die private Insolvenz angeht und darum ging es doch wohl auch in der Frage. Und da von während der Privatinsolvenz ( also mitten im Verfahren ) und einem Abschluß die Rede war, paßte die Antwort von mir durchaus und selbst wenn ich da vielleicht etwas mißverstanden habe, hilft es vielleicht jemand Anderem. Könnte zumindest möglich sein. Denn falsch ist es nicht. Und was noch viel wichtiger ist. Mit dem Anlegen von Geld im Insolvenzverfahren sollte man sowieso aufpassen, denn man ist in der Insolvenz, weil man Zahlungsunfähig ist, also sollte eigentlich auch keine Möglichkeit bestehen Geld anzulegen. Wenn man also über einen bestimmten Betrag hinaus kommt, können einem auch Bausparverträge, Lebensversicherungen und was sonst noch in den Bereich fällt weggenommen werden. Das mal nur so nebenbei. Beim geben von Ratschlägen geht es hier doch wohl um Wissen und Erfahrungen, die man weiter geben soll und ich habe dabei aus beiden Gebieten gesprochen, was die private Insolvenz anbelangt.

Frohe Weihnachten

Zwergle

Klar kannst Du. Ist Gehaltsbestandteil (sofern pfändungsfrei) und damit erlaubt. Stimm das vorher mit dem Insolvenzverwalter ab. Ansonsten gibts auch Freibeträge für Vermögen, die bitte zu beachten sind, sonst werden die angesammelten VL zu Gläubigern abgeführt.

Hallo Vonne78,

eigentlich ist die Insolvenz, ob nun privat oder geschäftlich, nicht dazu gedacht, daß man sich weiter in Unkosten wirft, sondern die Chance hat seine Schulden loszuwerden. Es spricht zwar nichts dagegen vielleicht etwas anzuschaffen, was man evtl. über Ratenzahlung begleicht. Allerdings wird das schwer werden, denn die Insolvenz muß angegeben werden und auf Grund dessen kann ich mir nicht vorstellen, daß da überhaupt ein Bausparvertrag Zustande kommt, denn die Bank wird sich sicher sagen, daß Du als insolvente Person nicht in der Lage bist zu zahlen und daher würden die von Dir sicher kein Geld sehen. Ob das wirklich so ist, steht auf einem anderen Blatt, aber so werden die das sicher sehen. Und dann, selbst wenn Du einen solchen Vertrag abschließen kannst und nur ein Mal nicht zahlen kannst, wie Du es sollst, gefährdest Du damit Deine Insolvenz, denn im laufenden Verfahren neue Schulden zu machen, ist strafbar.

Darüber denke bitte erst gründlich nach, bevor Du folgenschwere Entscheidungen triffst.

Gruß

Zwergle

Wer lesen kann, ist im Vorteil! Hier geht es nicht darum, einen Bausparkredit zu nehmen - zumindest jetzt nicht, sondern die vwl zu sparen!!! Und da ist eine Insovenz nicht wichtig - und wenn die vwl einmal nicht bezahlt werden - so what? da gibt es keinerlei Probleme!

@Power100

Wenn nicht immer alles in Abkürzungen geschrieben werden würde, weil mal keine Lust hat die Wörter auszuschreiben, dann würde auch jeder vielleicht verstehen, was genau gemeint ist. Und es war von mir auch nur ein gut gemeinter Rat. Ob sich der Fragensteller daran halten möchte oder nicht, liegt ganz in seinem / ihrem Ermessen.

In diesem Sinne

Frohe Weihnachten

Zwergle

@007Zwergle

dann würde auch jeder vielleicht verstehen, was genau gemeint ist.

VL oder VWL ist in der Finanzwelt eine absolut gängige Abkürzung für Vermögenswirksame Leistung und sofort weiß JEDER, der wirklich als Berater oder Kunde in der Materie steht, was oben gemeint ist und kann somit antworten. Diese Plattform ist auch nicht dafür gedacht, dass JEDER antworten kann, der mit gängigen Abkürzungen eben nichts anzufangen weiß ;-)

Du kannst alle vermögensbildenden Verträge abschließen. Allerdings fällt dieses Vermögen dann mit in die Insolvenzmasse zur Gläubigerbefriedigung. Schaden kann es nicht, allerdings solltest du dies mit deinem Insolvenzverwalter besprechen. Warum die Vermögensbildung durch den Arbeitgeber ablehnen? Letzlich müssen ja noch die Verfahrenskosten bedient werden, die das Insolvenzverfahren kostet. Ansonsten stotterst du das länger ab.

LAss Dich nicht beirren, du kannst mit dem -dir verbleibendem pfändungsfreien Geld machen was Du willst, also auch einen Bausparvertrag abschließen.