darf ich vor dem haus meines nachbarn parken?
hi ich bin jetz kürzlich erst umgezogen.
nun habe ich in meiner nachbarschaft einen sehr "netten" nachbar.
meine frage :
ich habe eine eigene garage muss ich diese zum parken nutzen ???
das letze mal habe ich vor dem haus des netten herrns geparkt ( keine garage blockiert, auf öffentlicher straße ), darauf hin wurde ich von ihm auf unhöfliche weise hingewiesen das ich meine garage zum parken nutzen soll oder vor meinem eigenen haus parken soll.
ich bin natürlich auf einen anderen parkplatz gefahren... ich suche ja keinen streit.
mich interresiert jetz lediglich die rechtliche lage fals der liebe mensch sich wieder beschweren sollte das ich ihm ein bischen kontra geben kann.
darf ich auch wie in meinem fall vor dem anderen haus parken ( auch wenn vor meinem eigenen parkplätze frei sind und die garage leer ist) ?
danke schonmal an euch
14 Antworten

Ich finde man sollte den Nachbar fragen,wenn es wirklich kein platz gibt parkst du halt in deiner Garage oder wenn es ganz kurz ist halt beim Nachbar. Ich persöhnlich hätte es als Provokation angenommen,wenn bei dir Plätze frei sind ,UND DU HAST JA EINE GARAGE. :/

Es geht um de öffentliche Straße, nicht um das Grundstück des Nachbarn
Ich denke, normalerweise darfst du das, wenn dieser Parkplatz nicht zu seinem Haus gehört. Das kann man bestimmt irgendwo rauskriegen, vielleicht beim Mieterbund, bei der Hausverwaltung,... Ich hatte mal den Fall gehabt, daß ich beim Nachbarn vor dem Haus geparkt habe. Dieser wollte mich hinter meinem Rücken anzeigen. Der hat sogar meine Eltern, die zwei Orte weiter wohnten, angerufen und die zur Schnecke gemacht. Obwohl ich da wirklich parken durfte. Habe ich dann aber trotzdem nicht mehr gemacht,dort geparkt, da ich Frieden haben wollte. Es gibt Menschen, die wollen mit Druck und mit Angstmacherei sowas durchsetzen. Daher erkundige dich an den richtigen Stellen. Dein Nachbar kann viel sagen, wenn der Tag lang ist.
Es haben ja soviele schon richtig gesagt: wenn normaler öffentlicher Verkehrsraum und keine Behinderung -> kannst dich hinstellen.
Anders siehts immer aus, wenn Verkehrszeichen in der Gegend rumstehen. Da gibt es verschiedene Konstellationen, wo der Nachbar Recht haben könnte. Z.B. dürftest du nicht auf der Straße stehen (bzw. in ungekennzeichnetem Raum) wenn es sich bei der Straße um einen Verkehrsberuhigten Bereich nach Zeichen § 42 Abs. 2 StVO handelt. Es ist auch anderes denkbar.