Darf ich rückwärts in der Einbahnstraße fahren?
Hallo liebe Community,
meine Hauseinfahrt befindet sich direkt in der Kneipenstraße einer Mittelstadt. Abends - besonders am Wochenende - herrscht hier immer Hi-Life. Verkehrstechnisch gesehen handelt es sich hierbei um eine Einbahnstraße.
Ich habe abends dann immer zwei Möglichkeiten, meine Hauseinfahrt zu erreichen:
Möglichkeit 1: Ich folge der Einbahnstraße ganz korrekt bis zu meiner Hauseinfahrt und nehme dafür in Kauf, über unzählige zerbrochen Glasflaschen zu fahren, hunderte angetrunker Kneipengänger beiseite zu drängeln, dass Leute bspw. mein Auto rütteln, es anheben oder Bier über es kippen, sich auf die hintere Stoßstange stellen und mitfahren, die Beifahrertür öffnen und einsteigen oder gar sich einfach vor mein Auto auf den Boden setzen und sich einer Sitzblockade erfreuen. Alles Dinge, die ich schon erlebt habe...
Möglichkeit 2: Ich fahre über eine weiter abseits gelegene Zufahrt in die Einbahnstraße, sodass ich ca. 50 - 80 Meter verkehrtherum durch die Straße fahren muss, um zu meiner Hauseinfahrt zu kommen. Damit würde man auch dem Epizentrum der Kneipengänger ausweichen. Mit Gegenverkehr ist nicht zu rechnen, da kein Mensch, der noch völlig bei Sinnen ist, durch diese Straße abends fährt. Zudem wäre die Straße so breit, dass auch zwei Autos aneinander vorbei kämen.
Normalerweise nutze ich immer Möglichkeit 2, aber als ich letztens bereits zum zweiten Mal den hießigen Polizeibeamten aufgefallen bin (es blieb nochmal bei einer Ermahnung, zum Glück kennt man sich persönlich ;)), traue ich mich jetzt nicht mehr so wirklich, die Einbahnstraße in falscher Richtung zu entern.
Nun kam mir die Idee, dass ich ja theoretisch auch einfach richtig in die Einbahnstraße einbiegen könnte, den Rückwärtsgang einlegen könnte und dann die 50 - 80 Meter rückwärts fahren würde, bis ich die Hauseinfahrt erreicht habe.
Wäre das denn rechtlich in Ordnung oder einfach nur dasselbe, wie wenn ich "verkehrherum" in die Einbahnstraße einbiegen würde?
Anbei ein Bild zur Illustration:
6 Antworten
In einer Einbahnstraße rückwärts fahren? Was hast du in der Fahrschule gelernt? Was erzählst du der Polizei wenn sie dich anhalten oder du mit jemanden einen Unfall hast, weil der nicht damit rechnen muss das ihn einer aus der falschen Richtung entgegen kommt? (Ich hoffe das ich das nicht bin.)
Deine Frage wurde beantwortet?
Gruß Nino
Für eine Einbahnstrasse ist die Fahrtausrichtung des Autos egal. Rückwärts oder vorwärts, gegen die Fahrtrichtung geht nicht (ausser beim rückwärts einparken).
man darf nur rückwärts in einer Einbahn gegen die Fahrtrichtung fahren, wenn man einparkt. man darf nicht rückwärts fahren, wenn man einfach nur von a nach b kommen möchte.
Rückwärts fahren ist in einer Einbahnstraße ausschließlich zum Einparken erlaubt.
Einparken heißt wenige Meter rückwärts zu fahren, sicher keine 50m oder mehr.
Rechtlich gesehen kannst Du also auch gleich vorwärts, entgegen der Einbahnstraße einfahren, denn das kommt auf das Gleiche raus.
142a Verbot des Einfahrens (Zeichen 267) nicht beachtet - 25 €
Möglichkeit drei: Du parkst in einer Nebenstraße und gehst zu Fuß nach Hause. Auch länger rückwärts fahren ist in einer Einbahnstraße verboten!