Darf ich Polizeiakten einsehen?

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Leider hast Du nicht das Recht dazu. Du musst einen Rechtsanwalt beauftragen, der muss das mit Begründung beantragen (muss man sich was überlegen) und dann erhält der RA die Genehmigung. Wollen Polizei oder Staatsanwalt was vertuschen, sehen die vorher noch schnell die Akte durch und lassen unliebsames verschwinden.

Ich habe gerade mit der Auskunft der Polizei telefoniert.

Der Mann sagte als erstes prinzipiell dürfe niemand die Akten einfach so einsehen.

In der Regel muss es einen triftigen Grund geben Akten über Verstorbene einzusehen. Wenn es lange zurückliegt muss man sich an Archivstellen wenden. Wenn diese (verstorbenen) Opfer eines Verbrechens waren oder Verbrecher muss man sich schriftlich an die Staatsanwaltschaft wenden. Wenn ich mehr herausgefunden habe, kann ich hier den weiteren Weg beschreiben falls es jemanden interessiert.

Du bist die Tochter, daß ist ein sehr triftiger Grund. Nur schön dran bleiben, nicht abwimmeln lassen. Wer, wenn nicht Du sollte einen triftigeren Grund haben?

Ich denke, es wäre nicht schlecht zu wissen, wie du das meinst: War dein Vater Polizist und ist im Dienst verstorben? Oder ist dein Vater bei einem Verbrechen ums Leben gekommen? Oder um was geht es hier?

Was das Ableben angeht würde ich mich rein intuitiv erst mal an das jeweilige Krankenhaus wenden... Und Standesämter kriegen glaub ich die Todesanzeigen, oder? Ich glaube da steht die Todesursache drin. Aber wie gesagt, wenn nicht klar ist, was du überhaupt suchst, können dir die Leute hier vielleicht nicht so richtig weiter helfen...

Es geht hier um Akteneinsicht dabei ist es doch egal ob er Opfer, Polizist oder sonstwas war(?). Da stehen doch 3-4 Fragen, sind die so ungenau?

Wenn du was genaueres wissen willst, weil du's so spannend findest, schreib mich doch bitte direkt an. Ich mag das hier nicht breittreten.

@DeadCat

Ich habe das nicht gefragt, weil ich es interessant finde!! Ich meine das so: Wäre dein Vater im als Polizist im Dienst verstorben, stünde das wohl in seiner Arbeitsakte. Wäre er "einfach" nur Opfer bei einem Unfall gewesen, könnte es ja sein, dass das in den Polizeiakten gar nicht so genau drin steht. Weiß ich ja nicht. Es war ja nur ein Hinweis. Ich habe ja auch geschrieben: VIELLEICHT können dir die leute hier so nicht so helfen. Sorry, wollte nicht zu nahe treten. Aber falls du nur wissen willst, woran er gestorben ist, müsste es ja in der sterbeurkunde stehen, die du beim standesamt kriegen müsstest denke ich. (ich meinte beim vorherigen eintrag übrigens nicht todesanzeige sondern sterbeurkunde)

Hallo DeadCat, hast Du die Akteneinsicht bekommen? Wenn ja wie?Steck in einer ähnlichen Situation und wäre für eine Antwort sehr dankbar!