Darf ich mit meinem befristeten Aufenthaltstitel nach Dänemark oder nach andere EU-Länder fliegen (türkische Reisepass)?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hej no666,

ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel ist eine Aufenthaltserlaubnis (siehe 1. Link. Punkt 2, 2. Absatz).

http://www.donau-ries.de/Landratsamt/Buergerservice/Aufgabenbereiche/Auslaenderwesen.aspx?view=~/kxp/orgdata/default&orgid=6bcce492-f7f8-4011-96b1-53d5f79033ed

Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ausgestellt in Deutschland, einem sog. Schengenland, darfst Du in Dänemark einreisen und Dich dort bis zu 90 Tagen aufhalten, ohne dafür ein Visum beantragen zu müssen (zitiert aus den nachfolgenden dänischen Links, insbesonder 3. Link, Seite 14, Punkt 1; Tyskland = Deutschland)

https://www.nyidanmark.dk/da-dk/Ophold/visum/indrejse_i_schengen/indrejse_schengen.htm

https://www.nyidanmark.dk/NR/rdonlyres/5CF76FB2-2517-406C-8E82-01695385764F/0/bilag_2.pdf

Viel Spaß und liebe Grüße von Fyn (DK)

Achim

Hin Fliegen kannst Du nahezu überall hin, nur ob sie Dich auch ins Land lassen, steht auf einem anderen Papier.

Nach meinem Kenntnisstand nein. Deine Aufenthaltserlaubnis gilt für Deutschland. Nicht für Dänemark oder andere EU-Länder.

Es wäre erlaubt, wenn du eine "unbefristete Aufenthaltserlaubnis" hättest.