Darf ich mit einem Auge den Führerschein machen?

5 Antworten

Für schwere LKW oder Busse ist ein räumliches Sehen notwendig weshalb es dafür zwei Augen braucht. Dir geht es aber wahrscheinlich um den Autoführerschein, dazu kann auch ein Auge ausreichend sein, muss aber über einen Augenarzt gehen.

Da Du ohnehin Augenprobleme hast wirst Du wahrscheinlich auch regelmässig zu einem Augenarzt gehen. Da solltest Du diesbezüglich anfragen.

Ausschnitt aus einem n24 Bericht von 2012

Mit mit dem Zweiten sieht man besser: Laut Führerscheinrichtlinie darf deshalb, wer einen Führerschein haben will, auf keinem seiner Augen eine Sehschärfe unter 0,1 aufweisen. Wer sich mit starker Sehschwäche ans Steuer setzt, muss außerdem besondere Fahrerfahrung vorweisen. Fraglich ist allerdings, ob sich diese Regelung mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbaren lässt. Schließlich darf niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden.  Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich nun mit dieser Frage auseinandergesetzt.
Mit mit dem Zweiten sieht man besser: Laut Führerscheinrichtlinie darf deshalb, wer einen Führerschein haben will, auf keinem seiner Augen eine Sehschärfe unter 0,1 aufweisen. Wer sich mit starker Sehschwäche ans Steuer setzt, muss außerdem besondere Fahrerfahrung vorweisen. Fraglich ist allerdings, ob sich diese Regelung mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbaren lässt. Schließlich darf niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden.  Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich nun mit dieser Frage auseinandergesetzt.

Im Führerschein ist vermerkt, ob man auf eine Sehhilfe angewiesen ist.
Im Führerschein ist vermerkt, ob man auf eine Sehhilfe angewiesen ist.
(Foto: picture alliance / dpa)
Geklagt hatte ein  Lkw-Fahrer, der einen Führerschein für die Klassen C1 und C1E begehrte. Damit dürfte er 3,5 bis 7,5 t schwere Laster fahren. Auf einem Auge ist der Mann allerdings fast blind, die Sehschärfe liegt unter 0,1. Die Richter konsultierten daraufhin zwei augenärztliche Sachverständige. Beide kamen zu dem Schluss, dass prinzipiell kein medizinischer Anlass bestehe, Menschen mit einer einseitigen Sehschärfe unter 0,1 die Fahrerlaubnis für die gewünschten Fahrzeugklassen zu versagen.

"Nur drei Voraussetzungen sind dabei zu erfüllen: Der Betroffene muss mit beiden Augen, wenn auch abgeschwächt, sehen können, jedes der Augen muss ein normales Gesichtsfeld haben und der zwar Fehlsichtige muss in der Lage sein, ein nicht vorhandenes räumliches Sehvermögen vollständig zu kompensieren", zitiert Rechtsanwältin Alexandra Wimmer von Deutschen Anwaltsverein aus den Gutachten. All das ist bei dem Antragsteller der Fall.

Kippen konnte das Verwaltungsgericht die deutsche Verordnung aber nicht, denn mit ihr wird die europäische Führerscheinrichtlinie umgesetzt. Weil kein nationales Gericht europäisches Recht verwerfen darf, reichten die Münchener Richter die Frage nach Luxemburg weiter. Der Europäische Gerichtshof wird dort nun zu entscheiden haben, ob diese Vorschrift weiter ohne Ausnahme gelten soll.

Meines Wissens nach ist das grundsätzlich (wenn auch mit eventuellen Ein-schränkungen) möglich.

Einerseits wirst Du sicherlich nicht alle Führerscheinklassen machen dürfen. Den Führerschein für Bus (Klasse D) sowie für (zumindest größere) LKW wirst Du vermutlich nicht bekommen. Weiterhin kann es sein, dass Du ein medizinisches Gutachten einreichen musst, dass von dieser Seite aus keine Bedenken (oder mit Auflagen) bestehen.

Ja, Du musst aber ein Gutachten vom Augenarzt machen lassen, der normale Sehtest beim Optiker reicht nicht aus. Wenn du mit einem Auge noch halbwegs alles einschätzen kannst und der Sehbereich nicht allzu stark eingeschränkt ist, darfst du Klasse B machen. Aber mehr wird nicht drin sein, also lkw oder Bus später ist nicht, klar.

Gutachten kostet so 70-80 €.

Hallo hamburg08092014
Du läufst als Einäugiger und als solcher bleibt Dir nur der Weg zum Augenarzt. Dieser entscheidet nach der Untersuchung, ob Du einen Führerschein machen darfst oder nicht.
Es gibt viele einäugige Autofahrer.