Darf ich mit dem 1. Staatsexamen im Grundschullehramt (Bayern) eine Stelle als Wissenschaftlicher Mitarbeiter antreten?

3 Antworten

Wie war es denn in der Stellenausschreibung angegeben? Sollte es eine so enge Differenzierung zwischen 1. Staatsexamen Grundschul- und Gymnasiallehramt geben, dann hätte das meines Erachtens auch in der Ausschreibung deutlich werden müssen.

Ich persönlich gehe aber davon aus, dass es diese Unterscheidung nicht gibt, sondern dass du grundsätzlich mit einem universitären Staatsexamensabschluss berechtigt bist, eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter anzutreten.

Sollte es sich dabei jedoch um eine Qualifikations- bzw. Promotionsstelle handeln, dann sind in Bayern für die spätere Zulassung zur Promotion auf Grundlage eines Grundschulstaatsexamens noch einmal zusätzliche Leistungen zu erbringen. Welcher Art diese Leistungen sind, konnte ich auf die Schnelle nicht herausfinden. Aber grundsätzlich ist auch die Promotion unter diesen Voraussetzungen möglich

Beste Grüße!

Soviel ich weiß geht es in Ausnahmefällen. Eine wissenschaftliche Stelle wird in der Regel mit dem Ziel vergeben eine Promotion abzuschließen. Dafür braucht man tatsächlich keinen Master, man kann, wenn man sehr gut ist auch schon mit einem Bachelor die Promotion starten. Entsprechend sollte es auch mit dem 1. Staatsexamen gehen. Nur ist das sehr schwierig. Du musst einen Professor finden, der dich offiziell betreut und von der Promotionskomission angenommen werden. Desweiteren musst du in der Regel noch einige zusätzliche Auflagen erfüllen, in meiner Prüfungsordnung sind es einige zusätzliche Module, die absolviert werden müssen, wenn man keinen Master hat. Aber das ist wirklich von Uni zu Uni und Fakultät zu Fakultät sehr verschieden. Du wirst gemäß deiner Qualifikation nur in Didaktik promoviert werden können und weniger Gehalt bekommen. Das Gehalt an Unis und staatlichen wissenschaftlichen Einrichtungen wird quasi nur durch deinen höchsten akademischen Abschluss bestimmt. Ich würde es mir daher gut überlegen und gegebenenfalls einen fachfremden konsekutiven Studiengang belegen, der dich thematisch auf dein Forschungsthema vorbereitet.

Hierzu nur einen Hinweis:

Aus meinem Bekanntenkreis hatte jemand mit der Lehrbefähigung für Volksschule (also noch in 60er-Jahren) nach der ersten Staatsprüfung eine Stelle als wissenschaftlicher Assistent im Bereich Pädagogik an einer Uni angetreten.

Das konnte er aber nur eine begrenzte Anzahl von Jahren machen, da sonst die erste Prüfung verfallen wäre und er keine Gelegenheit mehr gehabt hätte, regulär in den Schuldienst zu kommen (was er eigentlich vorhatte).

Hier musst du also aufpassen und dich erkundigen.