Darf ich mit 4 leuten im Auto hinten sitzen gesetzlich

8 Antworten

Hallo!

  • Die maximale Anzahl der zu befördernden Personen steht im Zulassungsschein und ist bindend.

Da deine Frage sehr schwammig definiert ist, kann leider nicht mehr dazu gesagt werden.

  • Ausser, dass bei eingetragenen drei Personen für die Rücksitze auch nur drei Personen auf den Rücksitzen befördert weren dürfen.
  • Aliquot bei eingetragenen 2 Personen für die Rücksitze.

LG Bernd

"§ 21 , so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. " Und eben deshalb stimmt das was du sagst grundsätzlich; aber auch wieder nicht. Gerichte haben kein grundlegendes Urteil darüber, WAS Sitzplätze sind (ausser Laderäume). Grauzone....

mfg

p weyer

@pweyer

Na, ja, darauf würde ich mich nicht verlassen! Und um was soll ich diskutieren? Wenn drei Personen zB für hinten zugelassen sind, dann ist das doch eindeutig! Und dann gibt es noch die gesetzliche Anschnallpflicht (auch für hinten). Also, wo ist da die Grauzone?

LG Bernd

Solange das Auto nicht fährt auf jeden Fall. Ob es fahren soll? Keine Ahnung, du hast deine Frage nicht wirklich sinnvoll formuliert.

Angenommen, du wolltest fragen, ob man damit im öffentlichen Strassenverkehr fahren darf? Eine solche Frage gab es schonmal , mit vielen unterschiedlichen Antworten.

Jemand, der immer sehr fundierte Antworten gibt (ich hab vergessen, wer es war, vielleicht antwortet er hier nochmal), sagte, dass es erlaubt sei. Drei Personen hinten müssen die vorhanden Sicherheitsgurte anlegen. Für die vierte Person ist kein Gurt vorhanden, diese Person kann sich dann nicht anschnallen. Sofern alle 4 Personen hinten Platz haben zum Sitzen, und sich die Türen schliessen lassen, ist es erlaubt, so zu fahren.

Grundsätzlich gilt hier die STVO §21 Abs. 1. 

Dort heisst es: "(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist...."

Wenn nur 3 Sitze mit Gurten vorhanden sind, darfst du auf dem Rücksitz auch nur 3 Personen mitnehmen. Handelt es sich um einen sehr alten Wagen, in dem hinten noch keine Gurte vorhanden sind und es sich um eine durchgängige Bank handelt, darfst du so viele Leute draufsetzen, wie nebeneinander Platz haben. Stapeln darfst du nicht. 

Bei alledem muss natürlich immer Sicht und Gehör sowie das zulässige Gesamtgewicht beachtet werden. 

Hm, dann misch ich mal ein. Es gibt leider keine aktuellen Grundsatzurteile zu der Problematik. Aber Gerichte haben schon mal entschieden, das die Sitzplätze im KFZ nur die Gurtpflichtigen sind. Das sagt nichts über weitere Passagiere aus. Diese können mitgenommen werden, wenn sie SITZEN (wie beengt auch immer). Besondere Sicherungspflicht besteht nur bei Kleinkindern.  Es dürfen mit Fahrer nicht mehr als 9 Personen sein. ... ABER: das Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden, die Sicht für den Fahrer und die Fahrzeugsicherheit an sich darf nicht eingeschränkt werden (da kann es bei einer Kontrolle schon schwammig werden). Also mit einem Polo und 6 Passagieren rumzugondeln ist wohl sicher keine gute Idee. Kofferraum ist eh tabu :) Strafe könnte eigentlich, wenn überhaupt nur die verletzte Anschnallpflicht der + Mitfahrer sein;  also pro Nase 30 € .

pw

Wenn das Fahrzeug 4 Sitze mit Gurten hat, und mit 4 Sitzen zugelassen ist, dann ja. Aber es gibt glaube ich kein Auto welches 4 Sitze nebeneinander hat.