Darf ich mit 23 mit einer 16jährigen zusammen sein und Sex haben?
6 Antworten
ja, darfst du - das ist nicht strafbar, weil sie 16 Jahre alt ist. Hingegegen - wäre sie unter 16 Jahre alt und du volljährig, dann wäre es strafbar!
ok thanks
....falls es aber diesbezüglich zu Gerichtsverhandlungen kommen sollte, ist dann "alles" viel, viel komplizierter! Das kann man hier bei GF nicht wirklich (er)klären und ausführen...
wenn ihr euch liebt und die eltern nichts sagen( von ihr) dann ist das in ordnung!Wo die Liebe hinfällt!Bei Prominenten Stars sagt doch auch keiner was, wenn ein alter Sack mit ner 28 Jährigen rumläuft
es ist so und so nicht (mehr) strafbar, da das Mädchen 16 Jahre alt ist. Ab 16 Jahren darf sie mit einem Volljährigen (ab 18 Jahren) ... ;)
Das ist falsch. Sex haben darf man immer. Nur muss der Partner über 14 sein.
14-18 ist alles kein Problem.
14-21, das ist auch kein grundsätzliches Problem, aber es könnte ärger geben, sihe §182 Abs.3 StGB.
nein, ab dem 16ten Lebensjahr ist es nicht mehr strafbar. Dann ist es egal, ob der "Typ" volljährig ist oder nicht. Wäre das Mädchen unter 16 Jahre alt und der "Typ" volljährig (18 Jahre) d a n n wäre es strafbar
das ist nur strafbar, weil ein abhängigenverhältnis vorliegt
@HummelPups: Deine Einschätzung Sex zwischen 23 und 16jährigen sei strafbar ist etwas voreilig. Dein Link zu einer Seite mit Tipps für Jugendbetreuer führt ein wenig in die Irre. Wenn dort steht: "Auch sexuelle Handlungen mit über 16jährigen können strafbar sein.", dann könnte das Missverständnis aufkommen, das habe etwas mit dem Alter zu tun. Tatsächlich kann auch Sex zwischen zwei 50jährigen strafbar sein, wenn z. B. einer von beiden nicht einverstanden ist. Deshalb ist aber noch lange nicht der Sex zwischen 50jährigen grundsätzlich strafbar.
oh ja, sory...Schulstrafrecht...hier gehts wohl ehr um Schulaufflüge...hab mir den anderen LINK angeschaut und sehe es ein!!!! Aber irgendwie ist das ja auch ne art abhängigkeit. Ich befürworte e nicht, da ich ähnliches in der Nachtbarschaft hatte...diese jungen Mädchen lassen sich von arbeitenen Männern mit Auto gerne zu Sachen bringen, die sie eigndlich garnicht wollen...passender Spruch des Mannes damals: "die macht wenigstens was ich will" ABSOLUT UNTRAGBAR!!!
Man kann über Altersunterschiede in Beziehungen unterschiedlicher Meinung sein (Gloria Thurn + Taxis, 20, heiratet einen 54jährigen...), doch das hat mit Strafrecht nichts zu tun.
Leider wird in diesem Zusammenhang oft unsachlich geantwortet.
und? meine Oma hat nen 29! Jahre jüngeren Partener (schon über 25 Jahre) aber in dem JUNGEN Alter find ich es nicht gut
Es ist jedenfalls nicht verboten.
Macht doch was ihr wollt wenn niemand was sagt
Was sicher keine hilfreiche Antwort sein kann. In diesem Fall ist es nicht wirklich strafbar, aber eine brauchbare Antwort sieht sicher anders aus...
Auch dann wäre es nicht grundsätzlich strafbar. Unter 14 Jahren ist sexueller Kontakt in jedem Fall verboten. Bei unter 16, aber über 14-Jährigen gilt: "Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.". Ein 30-Jähriger kann also durchaus Sex mit einer 14-Jährigen haben, solange obiges nicht zutrifft.