Darf ich jemandem der mich heftig am Handbelenk packt, auf den Arm schlagen?

8 Antworten

Unter 30 cm entfernung, ist der persönliche "Intim" Bereich somit ist eine Verteidigung völlig rechtens. Niemand hat das Recht dich festzuhalten, es sei denn du wurdest bei einer Straftat gestellt und wirst zwecks Personalienfeststellung festgehalten.

Zu dem Jedermannsrecht zählt:

§ 127
Vorläufige Festnahme

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

Guten Tag,

nicht vergessen...Kommunikation ist meistens vorher ausschlaggebend.

Wenn Dich jemand heftig!! am Handgelenk packt, kann es dazu mehrere Varianten geben:

Er wollte Dich festhalten, damit Du nicht verschwindest, Dir noch was wichtiges mitteilen oder Dich vor Gefahren schützen usw....

Es gibt -wie so oft im Leben- immer verschiedene Ausgangspunkte:)

Also wenn du dich nicht wohl fühlst und es nicht willst auf jeden fall

Ja klar, ich würde es machen.

Wenns ein Mann ist ordentlich in den Allerwertesten, wenns ne ernste Situation ist. Damit bist du auf jeden Fall im Recht, wenn du dich selbst Verteidigst.

Er/Sie soll ihn in den Arsc* treten? Ich bin mir sicher, dass das eine ungesunde Verrenkung wäre, wenn die Person vor einem steht.

Und was wenns ne Frau ist?

@Etter

keine ahnung^^ aber es gibts so ein paar körperstellen, an denen man Leute kurz und schmerzlos bewusstlos schlagen kann. Genauer kenn ich mich da nicht aus