Darf ich im Sabbatjahr für einen anderen Arbeitgeber arbeiten?

2 Antworten

Das musst Du mit dem eigentlichen AG absptrechen. Im Sabbatjahr bistr Du ja weiter bei ihm angestellt, kriegst Gehalt.. also ist das zu sehen wie ein Zweit- oder nebenjob.

Geh lieber auf Nr. Sicher als Dir nachher Ärger einzuhandeln.

Ein Freund,a uch Lehrer, hat tatsächlich unvereinbart im Sabbatjahr gearbeitet.. da waren es aber eher gelegenheits- und Tagelöhnerjobs in Australien, Afrika und Südamerika. Sprich, nichts festes, dauerhaftes und bar auf Kralle.

Alles andere, sagte er selber, hätte er unbedingt mit seiner Schule (Privat) abgesprochen.

Ja ich bin verbeamteter Lehrer und möchte gerne in der Schweiz ein zwei Monate arbeiten und dann auf Reisen gehen. Das habe ich oben vergessen einzutragen. Aber danke für die Antwort 😉

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@Griez22

Wie gesagt.. was festes und hier.. immer anmelden. Was nebenbei, während unterwegs.. so what.

Mein Bekannter hat z.B. Erntehelfer auf nem Weingut in Südafrika für ein paar Tage gemacht.. da krähte kein Hahn nach.

Den Job in der Schweiz würde ich unbedingt absprechen. Dein Dienstherr wird kaum etwas dagegen haben, denke ich.

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Für den Fall, dass du verbeamteter Lehrer spricht sicherlich das Beamtenrecht dagegen.

Ja bin verbeamtet und würde gerne 2 bis 3 Monate in der Schweiz als Lehrer arbeiten. 

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@Griez22

Die beste Anlaufstelle für deine Frage ist wohl der Arbeitgeber zumal du deinen Nebenjob ohnehin von diesem genehmigen lassen musst.

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