Darf ich Fotos aus dem Internet in einem Fotoalbum verwenden?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Chesecake3,

alexbeckphoto hat es zwar schon richtig erklärt. Ich weiß aber nicht, ob du seine Antwort in der 50. Antwort auf medmonk überhaupt gesehen/gelesen hast ;)

Nach §53 UrhG darfst du dir eine "Privatkopie" von allen urheberrechtlich geschützten Werken machen, und sie privat nutzen. Bedingungen: Sie dürfen 1. nicht von einer "offensichtlich rechtswidrigen" Quelle stammen. Und 2. Darfst du die Bilder (in dem Fall da Fotoalbum) dann nicht wieder veröffentlichen. Der Familie und engen Freunden zeigen/ausdrucken ist OK. Aber an die ganze Klasse oder den breiteren Freundeskreis verteilen, wäre ein Urheberrechtsverstoß.

Was du für dich privat machst, ist eigentlich irrelevant und auch vom jeweiligen Urheber kaum bis gar nicht nachvollziehbar. Wenn das Fotoalbum also nur für dich ist und nirgendwo veröffentlicht wird, es da so auch kaum bedenken gibt. 

Bei Bildern / Grafiken kann in der Regel auch von keinem illegalen Herunterladen die Rede sein. Beim Aufrufen eines Bildes respektive einer Grafik, wird diese ohne großes zutun im Cache des Browser gespeichert. Du könntest also jenes ohne weiteres auch aus dem Cache auslesen.

Wenn man es ganz genau nimmt, darfst du jedoch ohne die Einwilligung des Urhebers gar nicht mit den Bildern machen. Aber wie gesagt, solange du nur für dich ein solches Album anlegst, dieses nicht veröffentlichst respektive für andere zugänglich machst (z.B. eigene Website, als Download etc.), es da keine großen Bedenken gibt. 

LG medmonk 

Wenn man es ganz genau nimmt, darfst du jedoch ohne die Einwilligung des Urhebers gar nicht mit den Bildern machen.

Doch, die rein private (persönliche, also keine "private veröffentlichung"!!!) Verwendung ist explizit erlaubt, dafür zahlt man ja auch die entsprechenden Urheberrechts-Abgeben (auch wenn davon bei den Urhebern kaum was tatsächlich ankommt...)

@GammaFoto

Du hast meine Aussage scheinbar falsch verstanden. ;) Ich sprach von Bildern die man sich freischnauze im Internet zusammengesucht hat. Sei es mit Hilfe von Google und der Gleichen. 

@medmonk

Ja, ich auch!

Da habe ich nichts falsch verstanden. §53 UrhG erlaubt die rein private Nutzung von rechtlich geschütztem Material. Das bedeutet, dass man sich davon auch ein Album machen kann oder oder sich z.B. auch ein Poster davon an die Wand hängen darf, solange dies die eigenen 4 Wände nicht verlässt und es eben "privat" ist. Macht das z.B. ein Hotel Besitzer in seinem Hotel, dann wäre das eben nicht mehr privat auch wenn es "die eigenen 4 Wände" sind.

Man darf die Bilder also, für sich ganz persönlich nutzen, man darf die aber eben nicht weiter verbreiten, öffentlich Ausstellen etc...

@GammaFoto

Meine Aussage »Wenn man es ganz genau nimmt (...)« war lediglich auf die Veröffentlichung (in welcher Form auch immer) bezogen. Daher anfangs schrieb, das es für den privaten Gebrauch irrelevant ist. Mich da wohl nicht verständlich genug ausgedrückt. Bin schon zulange auf den Beinen, da lässt die Konzentration schon mal nach. ;) 

Wenn dir das Herunterladen / Abspeichern der Bilder nicht verwehrt wird (Meldung bei Rechtsklick etc.), darfst du so gut wie alles für private Zwecke frei verwenden.

Das Fotobuch/-album darfst du dann aber nicht öffentlich ausstellen, zeigen oder verkaufen.

Wenn dir das Herunterladen / Abspeichern der Bilder nicht verwehrt wird (Meldung bei Rechtsklick etc.), darfst du so gut wie alles für private Zwecke frei verwenden.

Das Herunterladen findet schon beim Betrachten statt. Kurz und knapp - die Bilder landen im Cache des Browser. Letztendlich also Jacke wie Hose, ob ich es über »Speichern unter« sichere, oder den Browser-Cache auslese. Ergebnis ist das selbe. ;)

@medmonk

Das sehe ich zwar nicht genauso, aber technisch gesehen hast du da Recht.

@KevinHP

Die technische Erläuterung von Medmonk ist zwar richtig. KevinHP hat aber dennoch recht, weil die Zwischenspeicherung im Browser durch §44a UrhG eine "vorübergehende Vervielfältigungshandlung" gestattet ist.

Denn ein Download eines Bilds ist nach §53 UrhG eine eine "Privatkopie" und damit eine "rechtmäßige Nutzung" nach §44a UrhG. Anders wäre es nur, wenn die Seite die Fotos "offensichtlich rechtswidrig" zur Verfügung stellt.

Für den rein privaten Gebrauch ja, aber nicht öffentlich

Korrekt.

Selbst das ist oft nicht gestattet.  Man sollte dan gezielt nach GRATIS- Bildern suchen oder sich gegebenenfalls  die Genehmigung holen. 

@Kometenstaub

doch, für den rein privaten Gebrauch ist das absolut erlaubt!

Das Album darf diesen privaten Bereich jedoch natürlich nicht verlassen...

solange du es nicht im Internet Weiterverbreitest

und auch sonst nirgends...!

@GammaFoto

Ja nicht auf Insta, Googlebilder, oder sonnst irgentwelchem Internet

@RouvenKing

Hier zu Lande gibt es kein Copyright.  

@medmonk

die jenigen die Fotos veröffentlichen und weiter verbreiten die haben gefragt wenn man erwischt wird dann kanns Teuer werden. ;)

@RouvenKing

Ja nicht auf Insta, Googlebilder, oder sonnst irgentwelchem Internet

und auch nicht im "realen" Leben!

@RouvenKing

ändert nichts daran, dass es in Deutschland kein "Copyright" gibt sondern nur das Urheberrecht. Das ist ein Unterschied.