Darf ich Feiertags arbeiten ohne einen Ausgleichstag zu erhalten (Flughafen)?

4 Antworten

Arbeitszeitgesetz § 11

(3) 1 Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen
Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag
einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. 2 Werden
Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt,
müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den
Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren
ist.

Du hast also auf jeden Fall Anspruch auf einen Ausgleichstag für Himmelfahrt.
Der Ausgleich für einen Wochentag kann dir nicht auf einen Feiertag gelegt werden, den du ja eh frei hättest -- dadurch ginge dir ja ein Tag verloren. (Ich nehme an, es geht um das Pfingstwochenende?)
Du bist doch hoffentlich Mitglied in einer Gewerkschaft, oder?

@pisanius

Dankeschön schonmal für deine Antwort :) Nein bin ich nicht, wir sind gerademal 5 Mitarbeiter

@Lidik9

Es könnte vergnüglich sein, deine Chefin auch auf § 22 (Bußgeldvorschriften) des Arbeitszeitgesetzes hinzuweisen:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig ...

6. entgegen § 11 Abs. 1 einen Arbeitnehmer an allen Sonntagen beschäftigt oder entgegen § 11 Abs. 3 einen Ersatzruhetag nicht oder nicht rechtzeitig gewährt, ...

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 7, 9 und 10 mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro ... geahndet werden.

@pisanius

Du hast also auf jeden Fall Anspruch auf einen Ausgleichstag

Dein "auf jeden Fall" ist leider nicht richtig!

Vom Anspruch auf einen Ersatzruhetag darf tarifvertraglich zum Nachteil des Arbeitnehmers abgewichen werden (ArbZG § 12 "Abweichende Regelungen" Satz 1 Nr 2).

Auch darf der Arbeitgeber den Ersatzruhetag auf einen Tag legen, an dem der Arbeitnehmer ohnehin planmäßig frei hat.

@Familiengerd

Wenn denn für diesen Arbeitgeber ein Tarifvertrag Anwendung findet, hast du mit dem ersten Einwand recht.
Mit dem zweiten aber nicht: Der Ersatzruhetag kann selbstredend nur auf einen Tag der regulär möglichen Arbeitszeit gelegt werden, nicht auf einen Kalendertag, der im "Plan" ist. Das wäre so, als würde ich den Ersatz für einen Sonntag auf einen anderen Sonntag legen wollen, an dem laut Plan der AN dort Dienst haben soll.

Und wenn ich jetzt sehr gut bin, dann finde ich auch heute noch irgendwo den Hinweis auf das Urteil dazu.

@pisanius

Auch darf der Arbeitgeber den Ersatzruhetag auf einen Tag legen, an dem der Arbeitnehmer ohnehin planmäßig frei hat.


Gemeint war selbstverständlich ein Werktag, an dem ein Arbeitnehmer planmäßig frei hat.

Ich habe selbstverständlich nicht gemeint, dass der Ausgleichstag für Sonntags- oder Feiertagsarbeit auf einen Sonntag oder Feiertag gelegt werden kann, an dem ein Arbeitnehmer ausnahmsweise nicht arbeiten muss.

Das hatte ich noch erläuternd/korrigierend ergänzen wollen, da war die Zeit zur Bearbeitung aber schon verstrichen.

Deine entsprechende Feststellung ist selbstverständlich richtig - da bedarf es keiner Suche nach einem bestätigenden Urteil.

Für arbeiten an einem Feiertag bekommt man keinen Ausgleichstag frei.
Du bekommst aber einen höheren Stundenlohn.

Ich kriege keinen Stundenlohn weil ich in der Ausbildung bin

@Lidik9
Wochenende und Feiertage

Minderjährige Azubis dürfen an Feiertagen, Samstagen
und Sonntagen nicht arbeiten. Eine Ausnahme ist dann möglich, wenn sie
für die Arbeit an einem Feiertag, Samstag oder Sonntag einen anderen Tag
frei bekommen, und zwar in derselben oder der folgenden Woche.


Für Volljährige ist der Samstag ein ganz normaler
Werktag. Sonn- und Feiertage sind aber genauso geschützt, wie bei
minderjährigen Azubis. Die Ausnahmeregelung legt fest, dass bei Arbeit
an einem Sonntag Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen
besteht. Muss an einem Feiertag gearbeitet werden, dann muss der Azubi
innerhalb von 8 Wochen einen anderen Tag frei bekommen.


https://www.azubiyo.de/ausbildung/arbeitszeit/

Wie kommst Du zu diesen Behauptungen?!?! Die Antwort ist jedenfalls - nach deutschem Recht - völliger Unsinn!

Erstens gibt es einen Anspruch auf "höheren Stundenlohn" nur dann, wenn das vertraglich vereinbart wurde, aber jedenfalls nicht als gesetzlichen Anspruch!

Zweitens besteht nach dem Arbeitszeitgesetz ArbZG § 11 "Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung" Abs. 3 Satz 2 Anspruch auf einen Ausgleichstag innerhalb von 8 Wochen für Arbeit an einem Feiertag. Davon darf aber - leider - tarifvertraglich zum Nachteil des Arbeitnehmers abgewichen werden (ArbZG § 12 "Abweichende Regelungen" Satz 1 Nr 2).

@Familiengerd

Weist du vielleicht wieso davon abgewichen werden kann? Ich arbeite nicht tariflich

@Lidik9

Ich habe keine Ahnung, welcher "Teufel" oder Lobbyist dem Gesetzgeber eingeflüstert hat, den Tarifvertragsparteien (also Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden/Arbeitgebern) die Möglichkeit einzuräumen, tarifvertraglich die vorgeschriebene Gewährung von Ausgleichsruhetagen für Arbeit an Feiertagen auszuschließen.

Wenn auf Dein Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag anzuwenden ist, hast Du jedenfalls einen gesetzlichen Anspruch auf einen Ausgleichsruhetag.

Arbeitsvertraglich darf er nicht ausgeschlossen werden.

da gbt es zuschläge auf die nicht verzichten! Schreib das alles af nd komme nach der Probezeit damt zur Chefin!

Ob du einen Zuschlag bekommst entscheidet der Arbeitgeber. Das ist keine Pflicht, das ist freiwillig.. Zudem bin ich Azubi und habe einen Festlohn, ich werde nicht nach Stundenlohn bezahlt, sondern kriege mit 160 Stunden im Monat mein Festgehalt..

 

Wieso Ausgleichstag für Freitag?!? das solltest du hier schon einmal erklären. 

Ausgleichstage bekommt man für Arbeit am Samstag, Sonntag und Feiertage!

Ich hatte Feiertag geschrieben

@ Munzelchen:

Wie kommst du zu der - vorsichtig formuliert - "merkwürdigen" Behauptung, es würde für Arbeit am Samstag einen Ausgleichstag geben?

Der Samstag ist nach dem Gesetz ein Werktagen - und damit für sehr viele Arbeitnehmer ein ganz normaler Arbeitstag!