Darf ich einen Zug fotografieren?

6 Antworten

Das Gesicht war kaum erkennbar

Das spielt keine Rolle. Wenn eine Person erkennbar ist, brauchst du ihre Zustimmung vor einer Veröffentlichung. Der BGH hat zur Erkennbarkeit geurteilt, dass diese bereits dann gegeben ist, wenn die Person durch Freunde oder Bekannte erkannt werden könnte, was auch bei einem Bild von hinten der Fall sein kann.

Wieso fotografiert man überhaupt andere Menschen wenn es keine Masse ist?

Du darfst den Zug natürlich fotografieren. Leider war deine Reaktion auf die Ansage vom Schaffner auch nicht intelligent gewählt. Ich hätte ihm das Bild gezeigt wenn ich davon überzeugt bin, dass er nicht zu erkennen wäre.

Da er auf dem Bild mit dem Zug ist (wenn erkennbar!), könnte er seine Drohung wahr machen und ggf. Schadensersatz fordern wenn das Bild veröffentlicht wird.

Ich wolllte ihm das Bild zeigen doch er wollte es nicht sehen!

Wenn du sein Gesicht unkenntlich machst, dann darfst du es auch irgendwo hochladen. Die Person darf halt selbst für seinen eigenen Ehepartner nicht erkennbar sein.

Allerdings musst du das Bild löschen, wenn die Person, die darauf zu sehen ist, darauf besteht und sie auf dem Foto nicht gerade in einer Menschenmasse steht.

Auf dem Bahngelände darf dir der Zugführer sogar komplett das Fotografieren verbieten. Das ist kein öffentliches Gelände. Das ist ein Betriebsgelände und der Besitzer/Betreiber oder ein Weisungsbefugter kann dir das Fotografieren komplett verbieten.

Hallo retoman..., du hast es gelesen, jedermann hat das berühmte "Recht am eigenen Bild", gegen das zu verstoßen, es sehr teuer werden könnte.

Hier die genauen Hintergründe: https://www.rechtambild.de/2010/03/das-recht-am-eigenen-bild/

ja und dieses Recht hat jede Person