Darf ich eine Küche entfernen und durch eine neue ersetzen (Mietwohnung)?

8 Antworten

Du kannst nicht einfach so nicht einziehen, wenn du den Mietvertrag schon unterschrieben hast. In diesem Fall musst du fristgerecht kündigen.

Wenn die Küche ein Teil der Mietsache ist und der Vermieter keine neue Küche akzeptiert, kannst du zwar eine neue einbauen, musst aber die alte aufheben und bei deinem Auszug alles wieder in den Ursprungszustand bringen. Daher wäre ich vorsichtig beim Ausbauen, damit nichts kaputt geht und sich danach wieder alles genauso anbringen lässt.

Wenn du im Keller keinen Platz hast, kannst du solche Sachen auch gegen eine kleine Gebühr einlagern lassen. In diesen Lagern sind solche Sachen dann auch sicher und trocken untergebracht.

Alles Gute!

Darfst du ausbauen und dir deine eigene Küche einbauen. Da die Küche aber Bestandteil des Mietvertrages, bzw. Mietgegenstandes ist, musst du diese dann sicher einlagern.

Hier noch mehr Details zum weiterlesen:

http://www.rp-online.de/leben/ratgeber/mieten/streitpunkt-kueche-aid-1.3174653

Dieser Satz:

"wenn ich da keine einbauen darf zieh ich da nicht ein ... "

Kann Druckmittel wie auch Ausschlusskriterium zu gleich sein. Ist der Vermieter froh dich zu haben, wird es wohl zustimmen mit der Küche. Warten draußen noch 20 andere auf eine Wohnung, dann lässt er dich wohl ziehen, natürlich nicht ohne vorher die 3-monatige Kündigungsfrist einhalten zu lassen...

Wenn der Vermieter Angst hat, dass seine Küche kaputt geht, wenn sie ausgebaut wird, handelt es sich nicht gerade um gute Qualität. Vielleicht ist sie auch schon ziemlich alt. Wie ist es mit den Geräten?

"Über die Küche reden wir noch", bedeutet für mich, dass es keine schriftliche Vereinbarung darüber gibt, ob die Küche ausgebaut werden darf oder nicht. Somit wurde es Dir nicht ausdrücklich verboten, wenn es später mal zum Streit deswegen kommen sollte.

Wenn die Küche beim Ausbauen kaputt geht, bekommt der Vermieter doch nur den Zeitwert erstattet, was bedeutet, dass es dann zum Streit über Geld kommen kann. Fass deshalb die Küche nicht an, falls Du keine Privathaftpflichtversicherung hast. Hast Du eine solche Versicherung, melde es der Versicherung, falls Du die Küche beim vorsichtigen Ausbau dennoch kaputt machst. (Dokumentiere auf jeden Fall vor dem Ausbau alle Schäden, die sie bereits hat.) Der Vermieter kann nicht mehr von Dir verlangen, als die Versicherung erstattet.

Baue also die Küche vorsichtig aus und lagere sie samt den Geräten ein, es sei denn Du willst die Geräte in Deiner neuen Küche verwenden.

Wenn Deine neue Küche eingebaut ist, teile es dem Vermieter mit und zeige ihm sowohl die neue Küche, wie auch die eingelagerte, sofern das im gleichen Haus und/oder problemlos möglich ist. Dann kann er sich davon überzeugen, dass bis dahin alles ordentlich gelaufen ist.

Was würdest Du mit Deiner Küche machen, wenn Du wieder ausziehst? Oftmals kann man Einbauküchen nicht einfach wieder mitnehmen oder verkaufen. Versuche doch, wenn die Küche dem Vermieter auch gefällt, mit ihm direkt eine Übernahmevereinbarung schriftlich abzuschließen für den Fall, dass Du irgendwann ausziehst. Vielleicht ist er am Ende ganz froh darüber.

Falls er aber über die Aktion verärgert ist, kann er Dich deswegen auch nicht raus kündigen. Die Stimmung wäre nicht mehr die beste, aber wenn sonst alles passt...

Wenn Du eine neue Küche kaufst, dauert es sowieso meist mehrere Wochen oder gar Monate bis zur Lieferung. Bis dahin denkt vielleicht auch der Vermieter schon ganz anders über die Sache.

Regel das mit deinem Vermieter

wenn ich da keine einbauen darf zieh ich da nicht ein ...

Mußt Du auch nicht.

Aber da der Vertrag schon unterschrieben ist mußt Du kündigen und bis zum Ende der Kündigungsfrist Miete + Nebenkosten zahlen.

Ist die Küche vorhanden gehört sie zur Mietsache. Sprich ist Eigentum des Vermieters. Die könntest Du zwar ausbauen, müßtest sie aber ordnungsgemäß einlagern und bei Auszug/Mietende wieder einbauen. Ohne Schäden natürlich.

der vermieter will es nicht. die schränke würden kaputt gehen

Und wenn der Vermieter das jetzt schon so sagt, dann findet der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit etwas, was kaputt gegangen ist.