Darf ich das Zylinder (ohne dem Vermieter bescheid zu sagen) austauschen?

9 Antworten

dein vermieter ist im unrecht!

zugang zu deiner wohnung hat er nur, wenn er dich vorher informiert und du ihn rein lässt, also in deinem beisein!

bei gefahr im vollzug (zb. rohrbruch, brand, etc.) muss ggf. die feuerwehr oder schlüsseldienst die wohnung zwansgöffnen. die kosten gehen zu lasten des vermieters, sofern der rohrbruch oder der brand nicht den ursprung in deiner wohnung hat bzw. von dir verursacht wurde! alles andere zu behaupten ist pures wunschdenken des vermieters!!!!!

klar kannst du auch das zylinderschloss austauschen, sofern der vormieter noch einen schlüssel hat. den alten zylinder musst du allerdings aufbewahren.

prinzipiell muss der vermieter dir das auch bezahlen, da es ihm obliegt, dem vormieter die schlüssel zu entziehen!!

DH; für mich die beste und ausführlichste Antwort.

Eigentlich hat ein Vermieter alle vorhandenen Schlüssel an den Mieter zu übergeben. Natürlich kannst Du den Zylinder auswechseln. Wenn er verloren gegangen wäre, würde Dir ja gar nichts anderes übrig bleiben.

Selbstverständlich darfst DU das Schloß austauschen OHNE dem Vermieter Bescheid zu geben UND du brauchst ihm noch nicht einmal einen Zweitschlüssel zu geben. Bewahre das alte Schloß jedoch auf und baue es bei deinem Auszug wieder ein.
Lies auch mal hier: Darf der Vermieter einen zweiten Schlüssel haben?
...da erfährst du auch die rechtlichen Hintergründe

Kurze aber richtige Antwort - DH

@anitari

Kurz genügt doch, alles weitere steht im Link...

Der Vermieter darf keinen Wohnungsschlüssel "für alle Fälle" zurückbehalten (AG Tecklenburg WM 91, 579: AG Ellwangen WM 91, 340), es sei denn, der Mieter hat dies ausdrücklich gestattet. Betritt der Vermieter mit einem Zweitschlüssel unberechtigterweise die Wohnung, kann der Mieter fristlos kündigen (LG Berlin WM 99, 332; AG Heidelberg WM 78, 69). Selbst wenn der Vermieter im Einverständnis mit dem Mieter einen Schlüssel für die Wohnung be/ erhält, darf er die Wohnung in Abwesenheit des Mieters ohne dessen Willen nicht betreten. Andernfalls begeht der Vermieter Hausfriedensbruch. Hat der Mieter den Verdacht, dass der Vermieter während seiner Abwesenheit die Wohnung aufsucht, darf er die Tür insbesondere sichern und zum Beispiel ein Steckschloss einbauen (LG Kassel WM 53, 103).

Abwesenheit des Mieters: Für die Dauer seiner Abwesenheit ist der Mieter gehalten, dafür zu sorgen, dass voraussehbare Schäden in der Wohnung verhindert werden können (Obhutspflicht). Es ist ausreichend wenn der Mieter Freunden oder einem Nachbarn den Wohnungsschlüssel übergibt, damit diese in gewissen Zeitabständen die Wohnung betreuen können. Der Vermieter, Hausverwalter oder Nachbar ist darüber zu informieren, wo der Schlüssel hinterlegt ist, sonst macht sich der Mieter schadensersatzpflichtig (BGH WM 72, 25; LG Düsseldorf NJW 60, 2101; AG Köln WM86, 86).

Ich würde malkia 3 x DH geben, wenn es denn ginge, sie erspart mir meine Antwort.

durch mietzahlung hast du hausrecht. du kannst den schließzylinder tauschen wie es dir beliebt. nur bei auszug musst du den alten zustand wieder herstellen.

bei gefahr im verzug wird ein schlüsseldienst oder die feuerwehr die tür öffnen. aber du musst nicht hinnehmen, daß der vermieter jederzeit freien zutritt hat.

wie hat denn der vermieter kenntnis von dem wechsel erhalten?